
In der Anfangsphase der Corona-Pandemie ist es bundesweit zu erheblichen Engpässen bei Schutzausrüstung gekommen. Das Land möchte dies in Zukunft vermeiden und fragt die Bedarfe der Wirtschaft ab.Bedarfsabfrage für Schutzausrüstung
Die Erfahrungen zu Beginn der SARS-CoV-2-Epidemie haben gezeigt, dass es bei hohem Bedarf zu längerfristigen Einschränkungen bei der Lieferung von geeigneter und für den europäischen Markt zugelassener Schutzausrüstung kommen kann. Darunter fallen vor allem Schutzmasken, Schutzbrillen, Schutzkittel und -anzüge oder auch Gesichtsvisiere.
Dies hat in der Folge auch dazu geführt, dass im verarbeitenden Gewerbe ein spürbarer Mangel an regulär benötigter Schutzausrüstung zu verzeichnen war.
Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ermittelt derzeit den Bedarf der Wirtschaft an persönlicher Schutzausrüstung, sowohl mit Blick auf die Pandemie als auch auf die regulären Arbeitsschutzerfordernisse in bestimmten Branchen.
Handwerksbetriebe können ihren Bedarf der Handwerkskammer mitteilen, die diese Informationen dann zusammenfasst und an das Ministerium weiterleitet. Wichtig bei der Lieferung entsprechender Zahlen ist die Angabe, ob es sich dabei um einen täglichen/wöchentlichen/monatlichen oder Jahresbedarf handelt.
Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer Schwerin:
Leiterin Kommunikation und Handwerkspolitik
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