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WeiterbildungsstipendiumBetriebe können Azubis vorschlagen

Das Programm "Weiterbildungsstipendium" (Begabtenförderung Berufliche Bildung für Junghandwerkerinnen und Junghandwerker) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert leistungswillige Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Auch durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule ist eine Förderung möglich.

Die Handwerkskammer Schwerin betreut das Programm im Kammerbezirk als zuständige Stelle. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall. Sie entscheidet nach den Maßgaben der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Interessierte und leistungswillige Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die sich beruflich und persönlich weiter qualifizieren, werden so mit finanziellen Zuwendungen unterstützt. 

Voraussetzungen:

  • Ergebnis der Gesellen-/Abschlussprüfung muss besser als "gut" (mindestens 87 Punkte, je Prüfungsteil) sein oder
  • erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft des Handwerks (Bundes-/Landessieger) oder
  • begründeter Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsbildenden Schule. 

Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten (Ausnahmen möglich) wurde und der Kandidat kein Schüler oder Student ist. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).

Die Aufnahme in das Förderprogramm ermöglicht die berufsbegleitende Teilnahme an:

  • anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
  • beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meistervorbereitungslehrgang)
  • anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen

Finanzielle Zuwendungen gibt es für:

  • Teilnahmekosten/Gebühren
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten (Tagegeld/Übernachtungsgeld)
  • Arbeitsmittel
  • IT-Bonus
  • Prüfungskosten

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.700 Euro, verteilt auf drei Förderjahre.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ansprechparterin in der Handwerkskammer Schwerin:

Ilka Wodke

Mitarbeiterin Lehrlingsrolle, Weiterbildungsstipendium, Anerkennungs- und Validierungsverfahren

Tel. 0385 7417 - 1303

i.wodke--at--hwk-schwerin.de