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Um Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.Betriebsmittelkredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Unternehmen Betriebsmittelkredite zur Verfügung, die dabei für kleine und mittelgroße Unternehmen mit einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung (gegenüber der jeweiligen Bank oder Sparkasse) und mit Zinsverbilligungen versehen sind. Ansprechpartner für Unternehmen zur Beantragung solcher Hilfen ist ihre jeweilige Hausbank/Sparkasse.

Grundsätzlich müssen Hausbanken eine Kreditprüfung machen, da keine Garantie 90 Prozent des Darlehens übersteigt. Mindestens 10 Prozent muss also die Hausbank bei einem Ausfall selbst tragen und muss daher auch alle üblichen Kreditprüfungen vornehmen. Eine 100-prozentige Haftungsgarantie des Staates ist bislang EU-rechtlich nicht möglich, da die EU-Kommission in ihren Beihilferegeln mindestens 10 Prozent als Selbstbehalt bei Ausfall verlangt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) steht in intensivem Kontakt mit den Bankenverbänden und der Bundesregierung, um hier Abhilfe zu schaffen und den Kreditzugang deutlich zu vereinfachen.

Anträge auf Corona-Hilfen können Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler stellen, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Konzerne. Die Programme unterscheiden zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und solchen, die erst gegründet wurden.

Ansprechpartner für die KfW-Förderung ist Ihre Hausbank.