
Bildungsministerin Martin hat die Berufsschulen gebeten, Möglichkeiten zum selbstorganisierten Lernen zur Verfügung zu stellen sowie die Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen bestmöglich zu unterstützen.Bildungsministerin Martin zur Schließung der Berufsschulen
Beschulung von Auszubildenden während der Berufsschulschließung
Aufgrund des Coronavirus wurden alle staatlichen und freien allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ab dem 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen haben sich, so sieht es die Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 14. März 2020 vor, bei ihrem Ausbildungsbetrieb zu melden.
Auch in dieser Situation sollen aber Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich aufrechtererhalten werden. Dazu hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Schulen gebeten, Möglichkeiten zum selbstorganisierten Lernen zur Verfügung zu stellen sowie die Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen bestmöglich zu unterstützen. Die Voraussetzungen für die Organisation einer ortsunabhängigen Vermittlung von Unterrichtsinhalten sind an den Schulen unterschiedlich. Mit Blick auf die Vielzahl der Bildungsgänge und die bevorstehenden Abschlussprüfungen wird dabei das Augenmerk vor allem auf die Abschlussklassen gelegt.
Das Ministerium weist darauf hin, dass der Ausbildungsbetrieb entscheidet, ob die/der Auszubildende während des schulischen Ausbildungsturnus im Betrieb eingesetzt oder für die Bearbeitung schulischer Lerninhalte freigestellt wird. Für den Fall, dass den Teilzeitberufsschülerinnen und Teilzeitberufsschülern von den Schulen Lernaufgaben in digitaler oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden, bittet das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildungsbetriebe, ihren Auszubildenden, insbesondere in den Abschlussklassen, für die Bearbeitung der Lerninhalte soweit wie möglich erforderliche Zeitfenster entweder am Arbeitsplatz im Betrieb oder für das Lernen zu Hause einzuräumen. Die Ausbildungsbetriebe und die Teilzeitberufsschüler/innen werden von den Berufsschulen über die von den Schulen vorgesehenen digitalen und
sonstigen Lernangebote informiert.
Alle Prüfungen in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wurden zunächst bis zum 24. April 2020 ausgesetzt.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und die zuständigen Stellen werden den Fortgang des Prüfungsgeschehens an den Lernorten der dualen Ausbildung wieder koordinieren, sobald sich die aktuelle Entwicklung stabilisiert hat.