gaskessel, heizung, warmwasser, haustechnik, installation, heizungsbau, sanitär, sanitärinstallation, installateur, kessel, gas, heizungsanlage, gebäudetechnik, brennwert, brennwertheizung, brennwertkessel, neu, modern, neubau
Adobe Stock 170739249

GebäudeenergiegesetzBundeskabinett verabschiedet umstrittenes Heizungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 19. April die Regeln für den Heizungstausch verabschiedet. Dabei soll unter anderem die Förderung neu aufgestellt werden. Ein schneller Heizungstausch soll mit Boni belohnt werden und mehrjährige Übergangsfristen sind möglich. Damit ist das Gesetz aber noch nicht in Kraft, denn vorher muss das Parlament zustimmen. Und nach wie vor ist das Gesetz heftig umstritten.

Die Bundesregierung hat am 19. April 2023 die GEG-Novelle im Bundeskabinett und damit den umstrittenen Gesetzentwurf für neue Heizungsvorgaben beschlossen. 

Ab 2024 an soll demnach möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für Heizungen in Bestandsgebäuden soll es keine sofortige Austauschpflicht geben. Sofern eine Heizung defekt ist und nicht mehr repariert werden kann, soll es Übergangsfristen geben. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung von Öl und Gas als Energieträger für das Heizen beendet sein. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Öl- und Gasheizungen sollen bereits ab 2024 nur noch im Ausnahmefall eingebaut werden dürfen.

Tritt bei einer Öl- oder Gasheizung schon vorher der Havarie-Fall ein, soll es eine dreijährige Übergangsfrist – bei Gasetagenheizungen eine von bis zu 13 Jahren – geben. Dann könnten zuerst auch noch eine neue fossile Heizung, wie eine Gasheizung, eingebaut werden, die dann im Laufe der Übergangsfrist zur Erreichung des 65-Prozent-Zieles etwa durch eine Wärmepumpe ergänzt wird. Lange Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren sind außerdem möglich, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist. Ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ausnahmeregelungen sollen für Empfänger von Transferleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Bürgergeld gelten, die von den Pflichten des GEG ausgenommen werden sollen. Eine Ausnahme gibt es auch für alle, die 80 Jahre und älter sind. 

Für den Neubau sieht der Gesetzesentwurf vor, dass künftig elektrische Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybridheizungen aus Erneuerbaren-Energien-Heizungen und Gas- und Ölkessel, Wärmenetz-Anschlüsse, Elektro-Direktheizungen und Solarthermieanlagen erlaubt sein sollen. Eingebaut werden dürfen auch so genannte "H2-Ready-Gasheizungen", die später einmal ganz mit Wasserstoff betrieben werden können. Dies soll aber nur dann erlaubt sein, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Im Bestand sind daneben noch Heizungsanlagen mit Biomasse wie Pellets vorgesehen. Auch Gasheizungen sollen möglich sein, wenn sie erneuerbare Gase nutzen, also mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium haben zudem neue Förderprogramme vorgestellt, die Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer beim Heizungstausch nutzen können.

Vorgesehen ist ein Fördersystem in zwei Stufen mit sogenannten "Klimaboni". Es soll eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für beim Umtausch einer alten fossilen Heizung zu einer mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung geben. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen oder den Lebensumständen der Antragsteller. Einen Klimabonus I in Höhe von zusätzlich 20 Prozent können außerdem alle bekommen, die sich trotz Ausnahmeregelung für einen Heizungstausch entscheiden. 

Wo es eine Pflicht zum Heizungstausch gibt, soll es für diejenigen einen Klimabonus II von zusätzlich 10 Prozent geben, die ihre alten und ineffizienten Heizungen schon vor der geforderten Frist umtauschen. Darüber hinaus soll es einen Klimabonus III von ebenfalls 10 Prozent für all jene geben, die im Falle einer Havarie ihre Heizung schneller als in der gesetzlichen Frist von drei Jahren auf eine Wärmepumpe umstellen. Neben diesen Zuschüssen soll es Kredite und Möglichkeiten für Steuergutschriften geben.

Zu den Kosten des Förderpakets gibt es bisher keine Aussagen und trotz des Kabinettsbeschlusses gibt es weiterhin Meinungsverschiedenheiten zwiuschen den Ampelkoalitionspartnern.

Kritik aus dem Handwerk: Erste Reaktionen aus der Wirtschaft fallen negativ aus

Bei Wirtschaftsverbänden wie dem ZDH stößt der Entwurf auf Kritik. So seien noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet. Kritisiert wird auch die fehlende Technologieoffenheit durch die einseitige Festlegung auf Wärmepumpen, obwohl es weitere effiziente Systeme auf dem Markt gebe. Der ZDH kritisiert, dass die Expertise des Handwerks bei dem Gesetzesentwurf nur unzureichend berücksichtigt wurde. "Jetzt kommt es darauf an, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens unseren vorgetragenen Bedenken, Forderungen und Hinweisen nachdrücklich Gehör zu verschaffen".

Kritik kommt auch vom Fachverband SHK in Mecklenburg-Vorpommern: Der Kabinettsentwurf enthalte erhebliche Schwachstellen und könne vielen Hausbesitzern zum Verhängnis werden. "Durch den fehlenden Spielraum bei der Installation neuer Geräte werden insbesondere bei älteren Häusern mit niedrigem Sanierungsstand enorme Kosten auf die Besitzer zukommen. Teilweise wird eine komplette energetische Sanierung nötig sein, um die für eine Wärmepumpe notwendige Vorlauftemperatur zu erreichen. Da Fernwärme im überwiegenden Teil des Landes keine Option ist und Biomasse von der Förderung ausgeschlossen, bleibt dann nicht mehr viel." 

„Durch die vorliegenden Beschlüsse werden Kunden und unsere Fachbetriebe massiv und unverhältnismäßig unter Druck gesetzt. Sämtliche Forderungen unserer Branche nach einem ausreichenden Vorlauf bis zum Wirksamwerden, um so Planbarkeit für alle Beteiligten, aber auch eine sichere Durchführbarkeit von aktuellen Aufträgen zu gewährleisten, wurden ignoriert“, merkt Kay Wittig, Geschäftsführer des Fachverbandes SHK Mecklenburg-Vorpommern, an.