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Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen rückt als Leitkriterium für die Corona-Ampel weiter in den Hintergrund. Die Zahl von Corona-Patienten in Kliniken entscheidet künftig, welche Schutzmaßnahmen im Land ergriffen werden.Corona-Ampel neu justiert

Für die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wird die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern ausschlaggebend. Das Kabinett hat sich am 14. September auf eine entsprechende Änderung geeinigt. Ab dem 16. September ist nicht mehr die Inzidenz, sondern die Zahl der innerhalb der zurückliegenden sieben Tage in Kliniken eingelieferten Covid 19-Patienten entscheidend.

Bisher war die Sieben-Tage-Inzidenz das Leitkriterium. Hatten Regionen wie Rostock, Nordvorpommern-Greifswald oder Nordwestmecklenburg längere Zeit über 50 gelegen, wurde unter anderem eine Testpflicht bei den körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Kosmetikern angeordnet. Da die Inzidenz in der Wertigkeit zurückgestuft wird, wird dies wohl seltener vorkommen.

Hier ist stets der aktuelle Ampelstatus der Landkreise und Kreisfreien Städte zu finden 

Mecklenburg-Vorpommerns Ampelsystem sieht vier Farben vor. Ein Lockdown soll selbst bei hohen Inzidenzen und Patientenzahlen ausgeschlossen werden. Bei der Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte in die Ampelfarben Grün, Gelb, Orange und Rot soll die Belegung der Kliniken mit Covid-19-Patienten ein noch stärkeres Gewicht als bisher bekommen. Die 4-stufige Ampel gilt seit dem 27. August.

Die vier Stufen sind:

Grün (bis Inzidenz 35): Solange die Ampel auf grün steht, sind nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich. Es gibt die bekannten Maskenpflichten in den Innenbereichen, im Supermarkt, im Nahverkehr, bei Veranstaltungen. Wobei die Maske bei Veranstaltungen, im Theater oder im Kino künftig am Platz abgenommen werden kann, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden. Und es gibt besondere Testpflichten bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel bereits bei der Hanse Sail. Zumindest für Ungeimpfte. Ansonsten ist das Leben auf Stufe Grün so, wie wir es im Sommer erlebt haben.

Gelb (bis 50): Ab dieser Stufe gelten die schon bekannten Testpflichten im Innenbereich. Beim Friseurbesuch und anderen körpernahen Dienstleistungen, beim Restaurantbesuch, beim Sport im Innenbereich, in Theatern und beim Kinobesuch. Hotelgäste müssten sich ab dieser Stufe nicht nur bei der Anreise, sondern während eines längeren Aufenthalts regelmäßig testen lassen. Von den Testpflichten ausgenommen sind alle vollständig geimpften und genesenen Menschen. Außerdem gilt ab dieser Stufe die Maskenpflicht in Schulen.

Einzige Neuerung: Beim Besuch einer Disco oder einer Tanzveranstaltung ist ab der Stufe Gelb für Ungeimpfte künftig die Vorlage eines PCR-Tests erforderlich.

Orange (bis 200): Die neue Stufe orange ist mit verschiedenen Empfehlungen verbunden. Es wird empfohlen, sich spätestens ab dieser Stufe auch vor privaten Zusammenkünften noch einmal testen zu lassen. Außerdem wird dazu geraten, auch im Außenbereich zur Maske zu greifen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Schließlich bedürfen Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Personen im Innenbereich und 5.000 im Außenbereich ab Stufe orange einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium

Rot (über 200): Zeigt die Corona-Warnkarte für einer Region die Farbe rot an, werden die Maskenpflichten ausgeweitet. Es muss dann auch bei Veranstaltungen in Innenbereichen verpflichtend eine Maske getragen werden. In Außenbereichen muss überall dort eine Maske getragen werden, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Veranstaltungen dürfen dann nur noch mit 2.500 Personen beziehungsweise 5.000 Personen (Innen- /Außenbereich) stattfinden. Es sei denn, es handelt sich um Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind (2G). Dann gelten die alten Höchstgrenzen mit bis zu 15.000 Personen. Außerdem müssen Kreise und kreisfreie Städte, die in die Stufe rot geraten, wieder Kontaktbeschränkungen aussprechen. Innenbereich: 5 Personen aus 2 Haushalten. Draußen: 10 Personen und bei Feiern in Gaststätten maximal 30 Personen. Vollständig geimpfte und genesene Menschen werden nicht mitgezählt. 

Sollte sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage hintereinander auf Stufe 2 bis 4 auf der Corona-Warnkarte befinden, so gilt die erweiterte Testpflicht.

Wenn ein Landkreis oder eine Stadt den ensprechenden Ampelstatus erreicht und wieder Testpflichten für Friseur- und Kosmetikbetriebe anordnet, sollten diese möglichst eigene Testkits für ihre Kunden vorhalten, damit es nicht aufgrund fehlender Testmöglichkeiten zu Terminabsagen kommt oder kurzfristige Behandlungen nicht mehr möglich sind.

Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.