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Was Sie im Betrieb tun können, um Ansteckung zu vermeiden und an wen Sie sich wenden können, wenn ein Fall auftritt.Corona: Prävention und Krankheitsfall

Allgemeine Informationen zum Coronavirus:

Aktuelle Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) stellen vor allem das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut bereit. 

Minimieren Sie das Ansteckungsrisiko: 

  • Achten Sie auf sorgfältige Handhygiene. Eine Anleitung in fünf Schritten bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  • Beim Händewaschen sind Desinfektionsmittel eine gute Unterstützung. Sie sind in Apotheken erhältlich.
  • Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette. Wie diese aussieht, erklärt die BZgA auf ihrem Portal infektionsschutz.de.
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Erkrankten. Auf Händeschütteln und Umarmungen sollte im Krankheitsfall ebenfalls verzichtet werden.
  • Diese Maßnahmen schützen Sie natürlich auch vor anderen akuten Atemwegserkrankungen – zum Beispiel vor der nächsten Grippewelle. Experten empfehlen dieselben Maßnahmen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind.

Wenn Sie einen Verdachtsfall im Unternehmen haben:

Waren Beschäftigte in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet, sollten diese unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Treten bei diesen Personen Symptome auf, sollten diese nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen.

Waren Beschäftigte in Regionen in denen Coronavirus-Fälle vorkommen (jedoch keine Risikogebiete), dann sollten diese, sobald innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome der Erkrankung auftreten, nach Voranmeldung einen Arzt aufsuchen.

Das Gesundheitsamt ist im Anschluss für den Meldeweg und die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Infizierte werden i. d. R. zu ihren Kontaktpersonen der vergangenen Tage befragt, diese werden namentlich registriert und müssen sich gegebenenfalls Labortests unterziehen. Es ist wichtig, dass Sie in einem solchen Fall mit dem Amt kooperieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Hatten Beschäftigte einen persönlichen Kontakt mit einer Person, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich diese unverzüglich an das Gesundheitsamt wenden. Eine Liste der Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unten auf dieser Seite im Download-Bereich.