
Die Bundesregierung will weitreichende Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsnetz für die Wirtschaft zu schaffen, damit Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.Corona: Staatlicher Schutzschirm für Betriebe
Bundesregierung verkündete Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Das am 13. März 2020 in einer Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier verkündete Maßnahmenpaket basiert auf vier Säulen:
1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Milliardenschutzschild für Betriebe
4. Stärkung des Europäischen Zusammenhaltes
Demnach plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für den steuerlichen Bereich Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. Diese Maßnahmen orientieren sich an bewährten Instrumenten, die bereits in der Vergangenheit Anwendung gefunden haben.
Hierzu zählen insbesondere die Stundung fälliger Steuerzahlungen, die Anpassung (Herabsetzung) von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer an die geänderte Ertragslage, der Erlass von Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern sowie ein vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Diese Maßnahmen helfen den Betrieben, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken und sind daher ein begrüßenswerter Baustein im Gesamtpaket. Darüber hinaus sind jedoch auch weitere strukturelle Verbesserungen des Steuerrechts dringend erforderlich, um sowohl die steuerliche Belastung der Betriebe zu senken und durch Investitionsanreize wie z.B. in Gestalt verbesserter Abschreibungsbedingungen das Handwerk auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten. Hierfür wird der ZDH in seinen Gesprächen werben.
Im Rahmen des angekündigten Milliardenschutzschildes für Betriebe, der weit über die Maßnahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 hinausgeht, werden unter Ausschöpfung des EU-Beihilferahmens Hilfszusagen in unbegrenzter Höhe gemacht. Gleichzeitig wurde informiert, über notwendige Anpassungen des Beihilferechtes bereits mit Brüssel im Gespräch zu stehen. Konkret bedeutet das, dass bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. So sollen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – universell die Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite erhöht werden, um die Bereitschaft der Hausbanken auch bei sich verschlechternden Bonitäten Darlehen zu vergeben, hochzuhalten. Zusätzlich sind auch Fördermaßnahmen der KfW für Großunternehmen vorgesehen. Dafür wird der bisherige Gewährleistungsrahmen der KfW in Höhe von 460 Mrd. Euro um 94 Mrd. Euro erhöht, wobei weitere Anhebungen nicht ausgeschlossen werden, sofern sie nötig sind.
Bei den für die KMU-Finanzierung bedeutenden Bürgschaftsbanken wird der Risikoanteil des Bundes erhöht, damit die zu erwartenden, aber schwer einzuschätzenden Risiken von den Bürgschaftsbanken geschultert werden können. Zusätzlich wird durch die Schaffung von Eigenkompetenzregeln eine kurzfristige Entscheidung über Bürgschaftsanträge (Expressbürgschaften) ermöglicht.
Die Maßnahmen im Detail:
- Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro
- Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000, - €
- Anhebung der Betriebsmittelgrenze von 35% (bzw. Handel 50%) auf 80%
- 10% höhere Rückbürgschaft Bund (dann 49%) sowie Möglichkeit für die Länder um weitere 5% zu erhöhen
Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf dieser Seite zur Verfügung. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Zusätzlich sind Sonderprogramme für Unternehmen vorgesehen, die krisenbedingt und vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Diese Programme müssen aber erst einmal bei der EU-Kommission angemeldet werden, weshalb sie im Gegensatz zu den o.g. Finanzierungsmaßnahmen, die ab sofort gelten, noch nicht gleich zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums