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Fernando - stock.adobe.com

Die Landesregierung hat beschlossen, dass nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in anderen Bereichen die 3G-Regel ab 14. April weitestgehend entfällt. Damit besteht auch für die körpernahen Dienstleistungen des Handwerks keine 3G-Pflicht mehr.Corona Update: Letzte 3G-Regeln fallen weg

Die 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 14. April weitgehend aufgehoben. Neben der Gastronomie betrifft dies körpernahe Dienstleistungen, aber auch Messen und Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Bis zum 27. April gilt jedoch weiterhin die Masken- und Abstandspflicht.

Touristen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Anreise im Hotel einen Negativ-Test vorlegen. In Clubs und Diskotheken gilt weiter 2G plus.

Der Landtag hatte MV am 24. März flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt. Das hat es der Landesregierung ermöglicht, die geltenden Einschränkungen bisher weiterzuführen. Die Hotspot-Regelung gilt zunächst noch bis zum 27. April. 

Quarantäneanordnung für Infizierte bleibt bestehen

Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zunächst verkündete Abkehr von der verpflichtenden Quarantäne bei einer Corona-Infektion zum 1. Mai wurde wieder zurückgenommen. Demnach wird es auch weiterhin eine durch die Gesundheitsämter angeordnete und kontrollierte Isolation von Corona-Infizierten geben. Bleiben soll es aber bei einer Verkürzung der Isolation auf fünf Tage.

Die Landesregierung hat der Handwerkskammer jedoch ein geändertes Verfahren bei der Isolationsanordnung zur Kenntnis gegeben. Die Änderung betrifft vor allem den Absender der Isolationsanordnung. Künftig ergeht diese nicht mehr durch die Gesundheitsämter, sondern direkt durch die Labore. Die Laborbefunde gelten daher fortan bereits als Isolationsnachweis gegenüber den Arbeitgebern. Auf die Isolationsanordnung der Gesundheitsämter muss somit nicht mehr gewartet werden.