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Umsetzung EU-RichtlinieDas Recht auf Reparatur kommt

Das "Recht auf Reparatur" kommt nach Deutschland durch eine neue EU-Richtlinie, die bis Juli 2026 umgesetzt werden muss, um Elektroschrott zu reduzieren. Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Geräte (u.a. Waschmaschinen, Smartphones, E-Bikes) auch nach Ablauf der Gewährleistung zu einem angemessenen Preis zu reparieren, Ersatzteile bereitzustellen (Lieferung in max. 10 Tagen) und Produkte reparierbarer zu gestalten (Design, Information). Verbraucher sollen zudem ein Jahr länger Gewährleistung erhalten, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden, und haben auch das Recht, selbst zu reparieren. 

Was das neue Recht bringen soll:

  • Reparaturpflicht: Hersteller müssen Reparaturen für bestimmte Produkte für einen bestimmten Zeitraum anbieten
  • Angemessene Preise: Reparaturen dürfen nicht unangemessen teuer sein
  • Ersatzteilversorgung: Hersteller müssen Ersatzteile für mindestens 7 Jahre bevorraten, Lieferung innerhalb von 10 Tagen
  • Reparierbarkeit: Produkte müssen so konstruiert sein, dass sie mit Standardwerkzeugen repariert werden können, z.B. Akkus müssen austauschbar sein
  • Information: Zugang zu Reparaturinformationen und Software für Verbraucher und Werkstätten
  • Verlängerte Gewährleistung: Bei einer Reparatur innerhalb der ersten zwei Jahre verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr  

Für welche Geräte soll das Recht auf Reparatur gelten?

Das ist in der EU-Richtlinie geregelt. Aktuell sind es Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes. 

Aktuelle Situation in Deutschland:

Die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 wurde verabschiedet, Deutschland muss sie bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Bisher gibt es noch keinen bundesweiten Reparaturbonus, aber einige Bundesländer (wie Berlin, Thüringen, Sachsen) haben eigene Förderungen. 

Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, wenn der Zeitplan eingehalten wird, ab Ende Juli in Deutschland gelten und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, Geräte, die repariert werden können, herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist soll dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.