Ein Muss für die Energie-Autarkie

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Landesförderung für BatteriespeicherEin Muss für die Energie-Autarkie

Wer als Unternehmer gegenwärtig eine PV-Anlage betreibt oder künftig beabsichtigt zu betreiben, möchte möglichst viel Sonnenstrom selbst verbrauchen oder diesen für spätere Zeiten speichern. Die Kosten für Netzbezugsstrom sind hoch, eingespeister Überschussstrom aus PV-Anlagen wird hingegen nur geringfügig vergütet, entweder durch die feste Einspeisevergütung bei Anlagengrößen bis zu 100 kWp oder über Direktvermarktung des Stroms. Aktuell wird sogar eine Abschaffung der festen Vergütung diskutiert.

Daher setzen viele Anlagenbetreiber den Fokus auf den Eigenverbrauch vor Ort. Ein richtig dimensionierter Batteriespeicher kann den Überschussstrom der PV-Anlage aufnehmen und zeitlich verzögert bei Bedarf wieder abgeben. Somit wird nicht nur die Eigenverbrauchsquote des eigens erzeugten Stroms erhöht, sondern auch die Mengen und Kosten für den restlichen Netzbezugsstrom erheblich reduziert. Hat das Unternehmen einen stark schwankenden Leistungsbedarf, kann das System aus PV-Anlage und Batteriespeicher teure Lastspitzen glätten (peak shaving) und somit die Stromkosten zusätzlich senken.

Für den Erwerb eines Batteriespeichers einschließlich des Energiemanagements für den optimierten Verbrauch des Stroms kann eine Förderung über die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beim Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden. Die Grundförderquote beträgt 30 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Je nach Unternehmensgröße ist ein zusätzlicher KMU-Bonus von bis zu 20 Prozent möglich. Die Anwendung weiterer Boni müsste im Einzelfall geprüft werden. Im besten Falle ist eine maximale Förderung bis zu 60 Prozent möglich.

Eine wesentliche Anforderung der Effizienzmaßnahme ist die mindestens 30-prozentige Einsparung der Treibhausgasemissionen, die Amortisationszeit muss mindestens 5 Jahre betragen und die Investitionssumme 20.000 Euro überschreiten. Zudem muss der zu speichernde Strom wenigstens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen und überwiegend auch vor Ort im Unternehmen verbraucht werden.

Alle nötigen Antragsunterlagen sowie Ansprechpartner für die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen sind auf der Website des Landesförderinstituts M-V unter der Rubrik Klima, Unternehmen (Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen) zu finden. Gerne hilft auch die Förderberatung des Leea M-V e.V. weiter.

Kontakt:

Stefanie Beitz
Projektleiterin „Förderberatung zur Transformation des Energiesystems“
Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Tel.: 03981 4490 106
Mobil: 0160 7180231
E-Mail: beitz@leea-mv.de
www.leea-mv.de