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Was die Handwerkskammern seit Wochen immer wieder eingefordert haben, wurde jetzt im Kabinett entschieden: Ab dem 25. Juni wird die Testpflicht bei Friseuren und Kosmetikern ausgesetzt.Endlich: Aufhebung der Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen

Ab dem 25. Juni 2021: Testpflicht für Kunden von Friseur- und Kosmetikbetrieben wird ausgesetzt

Nachdem am 17. Juni bereits die FFP2-Maskenpflicht für die Kunden von Friseur- und Kosmetikbetrieben abgeschafft wurde, fällt jetzt auch die wichtigste Hürde für einen weitgehend normalen Geschäftsbetrieb in den Friseur- und Kosmetiksalons. Mit dem von der Landesregierung angekündigten Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 25. Juni müssen Kunden keinen tagesaktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen.

Mit Blick auf die Maskenpflicht genügt für den Termin im Salon für Kunden wie Beschäftigte eine einfache medizinische Gesichtsmaske (z.B. OP-Maske).

Nach Aussage von Ministerpräsidentin Schwesig und Gesundheitsminister Glawe ist diese Entscheidung an eine neue Ampel-Regelung gebunden. Die Testpflicht wird daher nicht vollständig abgeschafft, sondern ausgesetzt. Da derzeit alle Landkreise eine Inzidenz unter 10 aufweisen und auch keine weiteren Risikofaktoren erkennbar sind, gilt für das gesamte Land die Stufe grün. Die Ampel umfasst sechs Stufen von grün (Inzidenz < 10) bis violett (Inzidenz > 150).

Über den Fortbestand oder die Aufhebung der Maskenpflicht wird nach Aussage von Minister Glawe in den kommenden 14 Tagen entschieden.

Für die Betriebe der körpernahen Dienstleistungen gilt es auch weiterhin, den SARS-COV2-Hygienestandard für die Friseure und den für die Kosmetikbetriebe zu beachten. Dort finden sich z.B. auch Hinweise und Empfehlungen für das Haarewaschen vor der Dienstleistung bzw. zur Bewirtung oder zur Auslage von Zeitschriften.

Aufrechterhaltung der Testpflicht war "völlig überzogen"

Die Handwerkskammern in MV hatten in Anbetracht der sinkenden Inzidenzzahlen, steigender Impfraten und intelligenter Hygienekonzepte der Handwerksbetriebe bereits seit Wochen mit Hochdruck gefordert, die Testpflicht für die Kunden der Friseur- und Kosmetikbetriebe endlich aufzuheben.

Die Kammern hatten, zuletzt noch in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin vor einem bereits in den Randgebieten existierenden "Kundentourismus" gewarnt, da viele Kunden spontan nach Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen oder Polen zum Friseur gefahren sind, um die Testpflicht zu umgehen. Die vorhandenen, ständig aktualisierten Hygienekonzepte der Handwerksbetriebe seien völlig ausreichend. Eine zusätzliche Testpflicht sei unverhältnismäßig, überzogen und damit zu kostenaufwendig.