
BetrugsmascheFake-Briefe und Mails von BGN und DGUV
Immer wieder wird bekannt, dass Kriminelle gefälschte Schreiben im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versenden. Wer genauer hinsieht, kann den Betrug erkennen.
Die Schreiben können sowohl per Post als auch per E-Mail kommen. Betroffene werden unter falschem Vorwand zu Zahlungen aufgefordert.
Auffällig geworden sind zum Beispiel Schreiben mit folgenden Betreffzeilen:
"Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung"
"Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)"
Diesen Schreiben sind Rechnungen beigefügt. Ziel der Betrüger ist es, Unternehmen zur Überweisung von Geldbeträgen zu bewegen, obwohl es sich um eine vollständige Fälschung handelt.
Auch waren bereits gefälschte Schreiben mit dem Absender "DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" im Umlauf. Diese tragen den Betreff:
"Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung"
Auch diese Schreiben sind Betrug. Betriebe sollten solchen Aufforderungen keinesfalls folgen und vor allem keine Zahlungen leisten.
Die Fälschungen sind hochprofessionell. Anschreiben und Rechnung enthalten zwar eine gefälschte BGN-Telefonnummer, die E-Mail-Adresse "berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com" hingegen leitet auf die echte BGN-Website weiter, um den Betroffenen zu täuschen.
Tipps für Betriebe:
- Keine Zahlungen leisten! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Präventionsmodule.
- Verdachtsfälle an die BGN melden, zum Beispiel per E-Mail an: kommunikation@bgn.de.
- Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, erstatten Sie Anzeige und wenden Sie sich an die BGN, um das entsprechende Aktenzeichen sowie den Kontakt der Strafverfolgungsbehörden zu erhalten.
- Bei Unsicherheiten: Kontaktieren Sie die Präventions-Hotline der BGN unter 0621 44 56 35 17, um zu prüfen, ob ein Anruf oder Schreiben tatsächlich von der BGN stammt.
Die BGN hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und arbeitet eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um betroffene Unternehmen zu schützen.
(Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)