Praktikumsprämie des LandesFerienpraktikum anbieten mit Prämie des Landes
Ausbildungsbetriebe, die in den Schulferien Schülerpraktikanten aufnehmen wollen, können diese mit einer finanziellen Prämie des Landes für Schülerinnen und Schüler locken.
Pro Praktikumswoche zahlt das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Arbeit und Tourismus den Schülerinnen und Schülern eine Anerkennungsprämie von 120 Euro - für maximal drei Wochen im Jahr.
Beantragen können die Prämie nur die Schülerinnen und Schüler selbst oder deren Eltern. Das Antragsverfahren läuft online über die Internetseite der Handwerkskammer Schwerin, wo auch die Bedingungen für die Prämie hinterlegt sind.
Seitens der Betriebe muss gesichert sein, dass es sich um ausbildungsberechtigte Betriebe handelt. Wer aktuell keinen Azubi im Bestand hat, kann sich in die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer aufnehmen lassen und erfüllt damit die Kriterien.
Auch für die Schülerinnen und Schüler gibt es Auflagen: So müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen mit dem Praktikumsbetrieb nicht in einem engen Verwandschaftsverhältnis stehen.
Söhne und Töchter von Betriebsinhabern sind daher von der Prämie ausgeschlossen, wenn sie das Praktikum im elterlichen Betrieb absolvieren wollen.
Schülerinnen und Schüler, die vor den Sommerferien die Schule beenden, aber noch keinen Ausbildungsvertrag oder Studienplatz in der Tasche haben, können die Prämie noch bekommen.
Ansprechpartnerin zum Thema in der Handwerkskammer:
Beraterin für die Passgenaue Besetzung
Tel. 0385 7417 - 2201
Mobil 0160 4142047