
Um pandemiebedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft entgegenzutreten, gilt bei der GRW-Förderung für das Jahr 2021 ein teilweise erweiterter Förderrahmen in Form von zwei Sonderprogrammen. GRW - zeitweise erweiterter Förderrahmen
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft
Die GRW ist das zentrale Förderprogramm für die Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus), mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen oder gesichert werden. Die Förderung ist für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorgesehen, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen. Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut M-V zu stellen.
Um pandemiebedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft entgegenzutreten, gilt für das Jahr 2021 ein teilweise erweiterter Förderrahmen (Bundesregelung Kleinbeihilfen) in Form von zwei Sonderprogrammen. Die grundsätzlichen Regelungen der GRW gelten auch in diesen Sonderprogrammen, ebenso sind die allgemeinen GRW-Antragsdokumente und weiteren Unterlagen (Mittelanforderung, Verwendungsnachweis etc.) zu verwenden. Zu beachten sind spezielle Fristen und Darlegungspflichten.
Sonderprogramm I: Modernisierung für Beherbergungsbetriebe
Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben seit 13. Juli 2020 die Möglichkeit, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätssteigerung und / oder Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Es muss also darum gehen, dass mit der Investition „ein Mehr an Angeboten“ entsteht bzw. dass die Investition dazu führt, dass „etwas anderes, Verbessertes“ entsteht.
Antragsformular, weitere Erklärungsformulare, Merkblatt und andere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Modernisierung für Beherbergungsbetriebe weiter unten auf dieser Seite.
Sonderprogramm II: Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe; zeitweise erhöhte Fördersätze
Um Anreize für Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe zu setzen und damit die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im Land zu verbessern und die Wirtschaft nachhaltig anzuschieben, erweitert das Land seine Förderpraxis für die Investitionsförderung aus der GRW und bezuschusst im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe mit bis zu 20 Prozentpunkten höheren Fördersätzen.
Antragsformular, weitere Erklärungsformulare, Merkblatt und andere Informationen sind unter dem Stichwort Investitionen hier zu finden.