Härtefallhilfen für Energiemehrkosten (KMU) ab sofort beantragbar
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Seit dem 15. Februar 2023 können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.Härtefallhilfen für Energiemehrkosten (KMU) ab sofort beantragbar
Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Maßnahme sollen die von den Antragstellenden zu tragenden Ausgabensteigerungen im Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen werden. Ausgaben für Energie im Sinne dieser Grundsätze umfassen die Aufwendungen für Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle. Nicht erfasst sind Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen und Fernwärme.
Die Förderung wird als Billigkeitsleistung gewährt und ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 EUR je Antragsteller begrenzt.
Wie wird gefördert?
- die Billigkeitsleistung für Antragstellende mit leitungsgebundener Energieversorgung aus Strom (Fallgruppe 1) und/oder Gas (Fallgruppe 2) wird als einmaliger Ausgleich im Wege einer Teilfinanzierung als fester Betrag in der Höhe eines durchschnittlichen monatlichen Abschlags in Form einer nicht rückzahlbaren Billigkeitsleistung gewährt. Die Höhe der Hilfe beträgt bis zu 100 % der nachgewiesenen monatlichen vertraglichen Abschlagszahlung im Zeitraum Juni bis November 2022
- Voraussetzungen:
- der Monatsdurchschnitt des Abschlages muss mindestens 1.000 EUR betragen
- der Arbeitspreis (im Durchschnitt des Zeitraumes) muss sich verdreifacht haben
- Voraussetzungen:
- die Billigkeitsleistung für Antragstellende mit nicht leitungsgebundener Energieversorgung (Fallgruppe 3) wird als einmaliger Ausgleich im Wege einer Teilfinanzierung als fester Betrag in Höhe von bis zu 80 % der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen, in Form einer nicht rückzahlbaren Billigkeitsleistung gewährt
- Voraussetzungen:
- die Beschaffungsausgaben in 2022 gegenüber 2021 müssen einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 EUR aufweisen
- der Antragstellende muss bestätigen, dass er nachweisen kann, dass seine Energiekosten, ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen, für das Jahr 2021 mindestens 6,0 % vom Umsatz ausmachten
- Voraussetzungen:
- die Höhe der Billigkeitsleistung ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 EUR je Antragsteller begrenzt. Sind mehrere Unternehmen miteinander verbunden, ist die Summe der Billigkeitsleitungen an diese Unternehmen ebenfalls auf max. 200.000 EUR gedeckelt
Weitere Informationen zur Förderung und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des LFI.