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Versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben die Möglichkeit ihren Pflichtbeitrag bis zum 31. Oktober 2020 vorübergehend auszusetzen.Hilfe für pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Hilfe für pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben die Möglichkeit ihren Pflichtbeitrag (akt. Regelbeitrag Ost: 559,86 Euro / Monat) bis zum 31. Oktober 2020 vorübergehend auszusetzen.

Im Nachgang erfolgt dann eine Prüfung seitens der Rentenversicherung und es besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen einkommensgerechten Beitrag abseits des Regelbeitrags zu zahlen.

Auch Handwerker und Handwerkerinnen, die eigene freiwillige Beiträge zahlen, können ihre Beiträge anpassen oder aussetzen lassen.

Um abzuschätzen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Auswirkungen das gegebenenfalls auf den Versicherungsschutz hat, bietet die Handwerkskammer Schwerin allen Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, sich zu diesem Thema informieren zu lassen. Über das Versorgungswerk mit der SIGNAL IDUNA bieten wir zusätzlich zum regelmäßigen Rentensprechtag einen erweiterten Service an:

Der Beauftragte des Versorgungswerkes, Christian Geppert, der als ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung tätig ist, informiert Sie zu den aktuellen Möglichkeiten während der Corona-Krise.

Sie erreichen Herrn Geppert unter Tel.: 0151 – 21 27 94 95 oder per Mail unter: christian.geppert@signal-iduna.net

Gerne können Sie auch über die Handwerkskammer Schwerin einen Rückruf vereinbaren lassen. Dazu rufen Sie bitte Ines Schulz unter der Tel. Nr. 0385 7417-126 an.