Soloselbständige

Förderprogramm KOMPASSHilfe für Solo-Selbständige

Es gibt ein bundesweites neue Fördermittel speziell für Solo-Selbstständige: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Übernahme von bis zu 90% der Qualifizierungskosten bis max. 4.500 Euro 
  • 10% der Weiterbildungskosten müssen als Eigenanteil selbst übernommen werden
  • Erstattung nach Abschluss der Qualifizierung

Wie sind die Fördervoraussetzungen?

  • gewerblich oder freiberuflich solo-selbstständig im Haupterwerb, d.h. 51% der Einkünfte müssen aus der Solo-Selbstständigkeit stammen
  • maximal ein*e Vollzeit-Mitarbeiter*in (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
  • Die Solo-Selbstständigkeit muss mindestens zwei Jahre bestehen.
  • Tätigkeit und Wohnsitz in der BRD
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von "KOMPASS" innerhalb der letzten zwölf Monate

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

  • Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 20 Zeitstunden (25 Unterrichtsstunden) und einer Gesamtlänge von maximal sechs Monaten
  • fachliche und berufsspezifische Lehrgänge (z.B. handwerkliche Fähigkeiten und Wissen als Tischler*in, pädagogisches Wissen als Volkshochschullehrkraft etc.)
  • Höherqualifizierung (z.B. Meisterausbildung oder Techniker*in etc.)
  • Lehrgänge zum Aufbau persönlicher Kompetenzen (z.B. Stressresistenz, Kommunikationsfähigkeit, Zeit- und Selbstmanagement, Präsentationstechniken etc.)
  • Nicht-berufsspezifische fachliche Weiterbildungen (Querschnittskompetenzen), z.B. zum Thema Digitalisierung, Marketing, Arbeitsrecht etc.)
  • Die Qualifizierung muss beruflich relevant und die Inhalte beruflich einsetzbar sein.

Nicht gefördert werden Qualifizierungen

  • im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht,
  • reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (z.B. bei INQA-Coaching), die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben,
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungsschulungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen inklusive Mitteln der Strukturfonds und des ESF Plus finanziert werden (Kumulierungsverbot), die Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung beinhalten, die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z.B. nach ISO 9000 ff.) zum Inhalt haben, die exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführt werden, und dem Verkauf spezifischer Produkte dienen (Produkt-/Herstellerschulungen) die als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung oder vollständing in Form von Selbstlernmedien erfolgen, die im Ausland stattfinden,
  • zum Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in §6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.

Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist akkreditierte Anlaufstelle für alle Berufsgruppen, für gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbständige. Die Stelle begleitet und unterstützt bei allen administrativen Vorgängen (formale Prüfung der Förderfähigkeit, Antragstellung, Beratung zur Qualifizierung, Ausstellung des Qualifizierungsschecks, Unterstützung bei der Abrechnung).

Die Stelle berät deutschlandweit und verfügt als Handwerksorganisation über die entsprechende Expertise, um insbesondere Handwerker und Handwerkerinnen umfassend beraten und begleiten zu können.

Kontakt für Nachfragen und weitere Informationen:

Gabriele Braun
SoloFit OWL – Anlaufstelle KOMPASS
Tel.: 0521 5608 - 515
E-Mail: gabriele.braun@hwk-owl.de

Das Programm „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige – KOMPASS“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) gefördert.