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Arbeitgeber müssen seit dem 27. Januar überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.Homeoffice - wo immer es geht

Homeoffice überall da, wo es möglich ist

Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Heil dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.

Was enthält die neue Verordnung:

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:

Arbeitgeber werden verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. 

Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

Die Verordnung gilt befristet bis 15. März.