
Um Friseurbetriebe zu unterstützen, bietet der Zentralverband des Friseurhandwerks eine Übersicht über Angebote von Firmen für Hygienebedarf. Hygieneausstattung für Friseure: Unterstützung vom Zentralverband
Ab dem 4. Mai dürfen die Friseurbetriebe im Land wieder öffnen. Dafür gelten jedoch strenge Auflagen. Im Branchenstandard für Friseurbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist unter anderem formuliert, dass Kunden sich die Hände desinfizieren und Beschäftigte und Kunden Mund-Nasen-Bedeckungen tragen müssen.
Einmalhandschuhe sind ebenso Pflicht wie die regelmäßige Reinigung von Arbeitsmaterialien und Flächen. Dafür benötigen Friseure je nach Salongröße eine Vielzahl an Masken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln. Um die Betriebe in Zeiten hoher Nachfrage und entsprechender Preise zu unterstützen, hat der Zentralverband des Friseurhandwerks auf seiner Intenetseite Angebote von Firmen für Hygienebedarf gelistet.
Das Angebot umfasst neben Mund-Nasen-Bedeckungen und Desinfektionsmittel auch Schutzscheiben und -brillen. Zu Teilen bestehen Rahmenvereinbarungen mit vergünstigten Einkaufsvorteilen, zum Teil handelt es sich um die Verlinkung zu Beständen, die aktuell verfügbar sind. Es gibt auch Rabattcodes für Preisnachlässe von 20 bzw. 30 Prozent auf Desinfektionssmittel oder Masken.
Zu den Angeboten, die fortlaufend aktualisiert und erweitert werden sollen, geht es hier: www.friseurhandwerk.de/corona/angebote-des-hygienebedarfs.