
Vaccination concept. Female doctor vaccinating young man
Die Grippezeit naht. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Kollegen. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium M-V bittet Unternehmer um Unterstützung bei der Motivation ihrer Beschäftigten.Impfen ist Chefsache
Dort, wo Menschen in Kontakt kommen, wird die Übertragung von Infektionskrankheiten begünstigt. Das gilt auch in Unternehmen. Wer sich selber mit einer Impfung beispielsweise gegen die Virus-Grippe (Influenza) schützt, übernimmt Verantwortung gegenüber anderen. Denn die Grippeimpfung schützt auch Personen, die ein erhöhtes Risiko haben sich anzustecken, weil sie mit vielen Menschen Kontakt haben. Geimpft wird einmal jährlich vor der Grippesaison mit dem jeweils aktuellen Grippeimpfstoff - am besten bereits im Oktober oder November eines jeden Jahres.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Impfkampagne „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“ gestartet. Ziel ist es, das Thema Impfen wieder stärker in den Blickpunkt der Bevölkerung zu rücken. „Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Besonders wichtig sind die Basisimpfungen im Kindes- und Jugendalter und später die sogenannten Auffrischimpfungen, um lebenslang einen Schutz zu haben. Neben dem Schutz des Individuums haben viele Impfungen noch einen weiteren Effekt: Sie führen zu einem Kollektivschutz der Bevölkerung. Impfen ist auch Chefsache – Unternehmer sollten ihre Mitarbeiter ermuntern und unterstützen, wenn es um das Thema Impfen geht“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe.
Weitere Informationen im Überblick:
- Alle Gesundheitsämter bieten in wöchentlichen Impfsprechstunden die öffentlich empfohlenen Impfungen an. Informationen zu den Terminen sind zu finden unter: https://mv-impft.de/aktuelles-termine/
- Mit den Krankenkassen hat Mecklenburg-Vorpommern bereits seit Jahren eine Impfvereinbarung gemäß § 20 i SGB V, nach der Kosten für die von den Gesundheitsämtern durchgeführten öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen gemäß GBA-Schutzimpfungs-Richtlinie erstattet werden.
- Auf der Basis von Verträgen mit den Gesundheitsämtern bieten auch Betriebsärzte diese Impfungen an. Somit können Betriebsärzte nicht nur bei ihren Beschäftigten den Impfschutz kontrollieren, sondern auch fehlende Schutzimpfungen nachholen.