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Grundsteuer in Mecklenburg-VorpommernInformationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer stellt für die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit jährlich rund 200 Millionen Euro eine der größten Einnahmequellen dar.

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden gesetzlichen Neuregelungen dürfen die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben. Hierfür ist der gesamte Grundstücksbestand – landesweit schätzungsweise bis zu 1,2 Mio Einheiten des Grundbesitzes – durch die Finanzämter neu zu bewerten.

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern schreiten voran. Die größte Aufgabe steht allerdings noch an – die Bearbeitung der ab Juli 2022 elektronisch eingehenden Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Diese Erklärungen müssen alle Grundstückseigentümer bis 31.10.2022 einreichen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten voraussichtlich im Mai 2022 ein Informationsschreiben vom Finanzamt. Darin werden das Aktenzeichen, unter dem die Erklärung abzugeben ist, und Hinweise rund um die Erklärungsabgabe mitgeteilt.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (ggf. auch als Erbin oder Erbe), die über Grundeigentum in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Januar 2022 verfügen und kein Informationsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich ab Juni 2022 an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt, zu wenden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im unten angefügten Flyer und im Internet unter www.steuerportal-mv.de. Auskünfte über das Verfahren in den anderen Bundesländern - beispielsweise, wenn Ihr Grundbesitz in einem anderen Bundesland belegen ist- erhalten Sie auf www.grundsteuerreform.de .