Kosmetik
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Ob die Kosmetikbetriebe am 11. Mai wieder öffnen dürfen, will die Landesregierung am 5. Mai beschließen. Kosmetikbetriebe weiterhin in der Warteschleife

Ab Montag, dem 4. Mai dürfen Friseursalons wieder Kunden bedienen. Die Handwerkskammer Schwerin hat sich bei der Landesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass auch die Kosmetikbetriebe in diese Regelung einbezogen werden.

Nun hat die Landesregierung verkündet, dass in der Kabinettsitzung am 5. Mai darüber entschieden wird, ob vom 11. Mai an auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe wieder öffnen können. Entscheidendes Kriterium soll sein, wie sich bis dahin die Infektionszahlen im Land entwickeln.

"Schluss mit diesem völlig unübersichtlichen länderspezifischen Regelungs- und Verfahrenswirrwarr"

In der Schweiz dürfen Kosmetiker bereits seit dem 27. April wieder tätig sein, in Österreich dürfen sie ab dem 1. Mai wieder öffnen. Auch in Deutschland wollen immer mehr Landesregierungen die angeordneten Betriebsschließungen zeitnah wieder aufheben. In Bayern sollen Fußpfleger ab dem 4. Mai ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist darüber hinaus auch von Kosmetikern die Rede. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht sich für eine bundesweit einheitliche Regelung aus. "Beim Wiederhochfahren der Wirtschaft muss endlich Schluss sein mit diesem völlig unübersichtlichen länderspezifischen Regelungs- und Verfahrenswirrwarr", sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. "Für Handwerksbetriebe an Landesgrenzen ist irgendwann überhaupt nicht mehr zu überblicken, was wo und in welcher Weise gilt. "Für Verwirrung sorgten bereits die aktuellen Bestimmungen. Lediglich die medizinische Fußpflege blieb in einigen Bundesländern erlaubt. Wobei auch hier uneinheitlich geregelt ist, was als medizinisch notwendig einzustufen ist und wie der Nachweis zu erfolgen hat.