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Die Landesregierung hat verkündet, dass die Kosmetikstudios aufgrund der nicht gesunkenen Infektionszahlen weiterhin geschlossen bleiben.Kosmetiksalons bleiben vorerst geschlossen

Am 28.11. hatte die Ministerpräsidentin gegenüber der Presse in Aussicht gestellt, dass die Kosmetikstudios in MV ab dem 5.12. wieder öffnen könnten, sofern das Infektionsgeschehen im Land rückläufig ist. Nach dem MV-Gipfel am 4.12. wurde verkündet, dass die Schließungen vorerst fortbestehen sollen. Die Landesregierung will sich in der kommenden Woche erneut mit dem Thema befassen.

Zur Entscheidung gegen die Wiedereröffnung der Kosmetikbetriebe in MV sagten die Präsidenten der Handwerkskammern Schwerin Uwe Lange und Ostmecklenburg-Vorpommern Axel Hochschild:

„Wir haben kein Verständnis dafür, dass mit der anhaltenden Schließung die Chance vertan wird, dass unsere Kosmetikbetriebe noch vom Weihnachtsgeschäft profitieren können. Seit dem Beginn des Teil-Lockdowns am 2. November haben wir wiederholt darauf hingewiesen, dass wir die Schließung der Kosmetikstudios als nicht begründet und für falsch halten. Zum einen werden in dieser Branche höchste Hygienestandards eingehalten. Zum anderen werden die Betriebe gegenüber anderen persönlichen Dienstleistungen erheblich benachteiligt, die weiter uneingeschränkt tätig sein dürfen. Während der Handel Produkte verkaufen kann, ist selbst das den Kosmetikern untersagt. Unsere Betriebe haben große Hoffnung auf den heutigen Tag gesetzt. Wir teilen die bittere Enttäuschung.“ 

Von dieser Entscheidung sind insgesamt 1.238 bei den Handwerkskammern eingetragene Kosmetikbetriebe betroffen.

Ausnahme: Bereits seit dem 2. November können sowohl die medizinische Fußpflege (Podologie) wie auch kosmetische Fußpflegerinnen und Fußpfleger ihre Praxen und Läden öffnen und – je nach Aufgabenbereich – medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen durchführen. Auch mobile Angebote sind möglich.