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Große Koalition beschließt neues Corona-Paket mit erhöhtem KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld soll erhöht werden

Die Regierungskoalition will das Kurzarbeitergeld anheben. Dies soll gestaffelt erfolgen, auf bis zu 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. Dies soll ab dem 1. Mai bis längstens Ende 2020 gelten.

Zudem sollen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ebenfalls ab 1. Mai bis Ende 2020 die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert werden.

Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden und zwar um drei Monate. Dies gilt für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem Jahresende 2020 enden würde.

Für weitere Informationen und Beratung verweisen wir auf die Internetseite der Agentur für Arbeit.

Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Das beschlossene Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses zur Abfederung sozialer und wirtschaftlicher Härten zeigt eine deutliche sozialpolitische Schieflage. Mit den sieben vorgesehenen Maßnahmen in einem Volumen von 10 Mrd. Euro werden überwiegend soziale Härten abgefedert, vor allem mit Ausweitungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer. Nicht sozial gerecht ist, dass Inhaber kleiner Betriebe im Extremfall direkt ALGII beanspruchen müssen. Wirtschaftliche Maßnahmen für die, die den Neustart gestalten und schultern müssen, also Unternehmen und Betriebe, kommen zu kurz. Zumindest ist es gut, dass man sich mit der vereinbarten Einführung der Verlustverrechnung für KMUs auf ein kurzfristig wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung geeinigt hat. Der Hinweis, dass die Bundesregierung die Wirtschaft nicht weiter belasten will, ist unzureichend angesichts dessen, was für einen Neustart unbedingt an Entlastungen notwendig ist.“