Laden im Mehrparteienhaus

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FörderprogrammLaden im Mehrparteienhaus

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 15. April ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 20 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern zu verbessern. Zu diesen Wohnungen gehören ca. 9 Mio. Stellplätze. Ein Großteil davon ist noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.

Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.

Eckpunkte der Förderung:

Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum,
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.

Die Anträge der ersten beiden Gruppen werden unmittelbar nach Antragseingang bearbeitet, die Förderung erfolgt nach Bewilligung als Festbetrag. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt die Mittelvergabe auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Anträge können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Weitere Informationen und Antragstellung:

Das Förderprogramm setzt Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des im November 2025 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ um. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ein digitales Antragsportal.

Alle Informationen zum Programm und der Antragstellung finden sich unter: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/ .