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Marina Varnava - stock.adobe.com

Wenn durch eingeschränkten Berufsschulunterricht und coronabedingte betriebliche Ausbildungsprobleme Wissenslücken entstanden sind, kann bei der GSA eine Förderung über Bildungsschecks beantragt werden.Land fördert Ausbildungssicherung

Förderung der Ausbildungssicherung

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID19-Virus konnte in den vergangenen Monaten sowie auch aktuell Berufsschulunterricht für Auszubildende nur eingeschränkt stattfinden. Auch die fachpraktische Ausbildung im Betrieb kann durch die aktuellen Schließungen nur noch eingeschränkt erfolgen oder ist bei einem weitgehend eingestellten Geschäftsbetrieb nur ersatzweise über andere Formate und Medien möglich. Dies führt unter anderem zu Wissenslücken bei den Auszubildenden, die bis zum Ende der regulären Ausbildungszeit nur unvollständig oder gar nicht geschlossen werden können.

Damit die Auszubildenden die in den Unternehmen benötigten Kenntnisse erwerben und ihre Ausbildungsziele erreichen können, wird den Ausbildungsunternehmen deshalb eine befristete Förderung im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie über Bildungsschecks ermöglicht. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße (Anzahl JAE) können die zuwendungsfähigen Ausgaben (Qualifizierungskosten) in Höhe von bis zu 70 Prozent bezuschusst werden. Eine Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich zum 30.06.2021 möglich.

Quelle: GSA