
In Ergänzung des 130 Milliarden schweren Konjunkturprogramms des Bundes hat Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Maßnahmen beschlossen.Land packt zusätzliches Konjunkturpaket
Die Landesseitigen Maßnahmen in Ergänzung zum Konjunkturprogramm des Bundes sind:
Neustart-Prämie - Kaufkraftimpuls für Kurzarbeiter
Während der Zeit in Kurzarbeit nehmen Beschäftigte spürbare Einkommensverluste hin, die sich auch negativ in der Bin-nennachfrage bemerkbar machen. Deshalb soll hier ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Die Maßnahme beinhaltet die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 100 % an Unternehmen, die ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten (individuelle Kurzarbeit ist mindestens 50 % und dauert länger als einen Monat) ei-nen Bonus zahlen. Die Höhe des Zuschussbetrages erfolgt gestaffelt in Abhängigkeit von der individuellen Dauer der Kurzarbeit der einzelnen Beschäftigten, wobei der erste Monat der Kurzarbeit nicht gefördert wird: Für den zweiten und dritten Monat der Kurzarbeit beträgt der Zuschuss je 200 €, für den vierten bis sechsten Monat je 100 €, somit maximal 700 € pro Beschäftigtem. Der Zuschuss wird im Nachgang an die Unternehmen für ihre Bonuszahlungen ausgezahlt, nachdem die Beschäftigten nach Beendigung der Kurzarbeit mindestens einen Monat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.
Kofinanzierung der seitens des Bundes beschlossenen GRW-Aufstockung
a) Gemäß Ziffer 31 des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes des Bundes werden die GRW-Programme um 500 Mio. € aufgestockt. Die GRW-Mittel des Bundes müssen zu 100 % durch das Land kofinanziert werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält nach dem für die GRW gültigen Mittelverteilungsschlüssel 10,14 % der Bundes-GRW-Mittel. Somit sind zusätzlich rund 50 Mio. € Landesmittel zur Kofinanzierung aufzubringen.
b) Investitionsförderprogramm „Modernisierung“: Durch die Corona-Krise sind die Beherbergungsbetriebe derzeit nicht in der Lage, die erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, da sie trotz der Hilfen von Bund und Land die Rücklagen zu weiten Teilen für die Corona bedingten Einnahmeausfälle einsetzen müssen. Mit dem Programm sollen Zuschüsse an Beherbergungsbetriebe für Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 50, 40 bzw. 30 % für kleine, mittlere bzw. große Unternehmen ausgereicht werden. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.
Fortführung und ggf. Aufstockung der derzeitigen „DigiTrans“-Richtlinie
Die aktuellen Möglichkeiten, KMU bei der Digitalisierung durch anteilige nicht rückzahlbare Förderung ihrer Investitionen bei der Anschaffung von Hard- und/oder Software sowie der Einführung digitaler Prozesse zu fördern, sollen zunächst bis Ende 2022 fortgeführt werden. Diese Förderung erfolgt flankierend zum Ausbau der Breitband-Verbindungen und dem Funkmasten-Programm.
Ergänzung der Überbrückungshilfen des Bundes durch MV-Härtefallfonds
Der Bund hat gemäß Ziffer 13 des Koalitionsbeschlusses beschlossen, für diejenigen Unternehmen, die weiterhin von einem erheblichen Corona bedingten Umsatzausfall betroffen sind, als Härtefallregelung ein Programm für Überbrückungshilfen aufzulegen. Voraussetzung für eine Förderung ist zunächst, dass der Umsatz im Durchschnitt der Monate April und Mai 2020 um mindestens 60 % im Vergleich zur Situation in diesen Monaten im Vorjahr zurückgegangen ist. Das Bundesprogramm ist branchenoffen und sieht Zuschüsse an Unternehmen zu den fi-xen Betriebskosten in den Monaten Juni bis August 2020 in Höhe von 40 %, 50 % bzw. 80 % vor, je nach Ausmaß des Umsatzausfalls, der mindestens noch 40 % betragen muss. Die Maximalbeträge sollen für den 3-Monatszeitraum für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten regelmäßig bei 9.000 € und bei bis zu 10 Beschäftigten bei 15.000 € liegen; ansonsten beträgt die Maximalförderung 150.000 €. Allerdings greift das Programm teilweise zu kurz, so dass seitens des Landes eine Ergänzung aufgelegt werden sollte: Zu den „fixen Betriebskosten“ zählen nach den Planungen des Bundes nicht die tatsächlichen Personalkosten für den (wenn auch eingeschränkten) Betrieb des Unternehmens. Zwar werden Personalkosten durch einen pauschalen „Zuschlag“ in Höhe von 10 % auf die Fixkosten in gewisser Weise berücksichtigt, die daraus resultieren Zuschussanteile für Personalaufwendungen sind allerdings äußerst gering: So steht z.B. bei einem maximalen Zuschuss von 15.000 € für Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten im besten Fall maximal ein Betrag von 455 € pro Monat zur Förderung der Personalkosten für alle Beschäftigten zur Verfügung. Dies wird der Problemlage der weiterhin von erheblichen Umsatzausfällen betroffenen Unternehmen nicht ausreichend gerecht.
MV-Härtefallfonds
Das Land ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes daher mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, in der Höhe von
- 600 € pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 bis 49 %
- 700 € pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 %
- 1.000 € bei mehr als 70 % Umsatzrückgang
Dabei werden die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit sind, anteilig berücksichtigt. Die Beantragung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt zusammen mit den Überbrückungshilfen des Bundes.
Auflage eines zweiten KMU-Darlehensfonds
Das Land hat im Rahmen der EFRE-Förderung im Jahr 2014 einen KMU-Darle-hensfonds mit einem Fondsvolumen von 10 Mio. € aufgelegt. Das Fondsmanage-ment liegt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Aus dem Fonds können Darlehen an KMU für Investitionen und/oder Betriebsmittel ausgereicht werden. Die Fondsmittel sind nahezu vollständig aufgebraucht bzw. in Darlehens-verträgen mit Unternehmen gebunden. Vor dem Hintergrund des durch die Corona-Krise gestiegenen Liquiditätsbedarfs der Unternehmen und der bisherigen hohen Inanspruchnahme des Fonds soll kurzfristig ein zweiter KMU-Darlehensfonds mit einem Volumen von insgesamt 10 Mio. € aufgelegt werden.
Wiederbelebung eines Mikrodarlehensfonds für Existenzgründungen
Seit 2004 werden Existenzgründer in Mecklenburg-Vorpommern durch die Vergabe von Mikrodarlehen unterstützt. Dabei werden im Zusammenhang mit einer Existenzgründung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder innerhalb der ersten 36 Monate danach verzinsliche Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 € ausgereicht. Aufgrund des Abschmelzens der Fondsmittel können derzeit keine Mikrodarlehen mehr gewährt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Bedarf nach Mikrodarlehen im Zuge des wirtschaftlichen Neustarts nach der Corona-Krise wieder ansteigen wird, soll der Fonds wieder aufgelegt und neu ausgerichtet werden.