
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 27. April im Nahverkehr und beim Einkauf eine Maskenpflicht.Maskenpflicht ab Montag: Wo bekommt man Masken?
Die ursprünglich für Busse, Straßenbahnen, Taxis und Bibiotheken vorgesehene Maskenpflicht in M-V ist nun auch auf das Einkaufen erweitert worden. Wer diese Anordnung nicht befolgt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Auch die Mitarbeiter in den Geschäften müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen mit Behinderung.
Die Handwerkskammer Schwerin hat auf ihrem Markt der Möglichkeiten auf dieser Internetseite aufgelistet, welche Handwerksbetriebe die dafür erforderlichen Gesichtsmasken herstellen und zum Kauf anbieten.
Für den Großbedarf und weitere Schutzausrüstung sowie Medizinprodukte bildet die Corona-Kooperationsbörse des Landes eine Plattform zur direkten Vernetzung von Unternehmen. Es kann sowohl in den bereits gelisteten Angeboten gezielt gesucht werden, als auch kostenfrei ein eigenes Gesuch gelistet werden.