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WeiterbildungsstipendiumFörderung für die besten Talente

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass jemand eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert hat.

Altersgrenze und Anrechnungszeiten

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Lehrvertrag muss bei der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sein.

Es gibt drei Möglichkeiten, sich für die Aufnahme in ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:

  • Die Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Jemand ist sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen oder
  • Jemand weist die besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss man entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Förderfähig sind:

  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung berufsbegleitende Maßnahmen, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen (z. B. Meistervorbereitungskurse, Vorbereitungskurse Fachkaufmann/-frau für Handwerkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Ausbildereignungsprüfungen sowie Lehrgänge mit einer Fortbildungsprüfung durch die Handwerkskammer).
  • anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen (z. B. EDV, SPS, Elektronik, Mess- und Regelungstechnik, Pneumatik, Hydraulik, Personalwesen);
  • anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen (z. B. Sprachkurse/ Sprachreisen, Umweltschutz, Marketing, Management-Seminare, Rhetorik, Kreativitätstraining) 

Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 8.100 EUR für den Besuch anspruchsvoller Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Pro Jahr können maximal 2.700 EUR ausgereicht werden.

Für die Aufnahme zum 1. Februar 2023 ist eine Meldung bis zum 31. Dezember 2022 erforderlich.

Kontakt und weitere Informationen:

Ilka Wodke

Lehrlingsrolle
und Lehrstellen- und Praktikumsbörse

Tel. 0385 6435 - 120

i.wodke--at--hwk-schwerin.de