
Unterstützung für AzubisMehr Zuschüsse für Fahrten und Unterbringung
Für das neue Ausbildungsjahr wurde die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für die Azubis neu geregelt. Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde von 600 auf 750 Euro angehoben.
Davon können nach Aussage des Bildungsministeriums fast 40 Prozent der Auszubildenden profitieren. Sie werden pro Jahr mit 280 Euro Fahrtkostenzuschuss durch das Land entlastet, wenn die Strecke, die sie von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, maximal 300 Kilometer beträgt.
Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten.
Jugendliche, die während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, erhalten dafür pauschal einen Zuschuss von 350 Euro.
Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.
Das Land hat für den Zuschuss in diesem und im vergangenen Jahr jeweils rund 339.000 Euro bereitgestellt. Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land insgesamt lediglich 81.000 Euro an Zuschüssen für Fahrt- und Unterbringungskosten von Auszubildenden ausgezahlt.
Weitere Informationen, die Richtlinie und die Antragsformulare finden Sie hier