
Dezemberhilfe für BetriebeMeldeerfordernisse gegenüber Gaslieferanten
Die sogeannte "Dezember-Hilfe", das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), wurde vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt.
Somit bekommen gasverbrauchende Betriebe unterhalb der Verbrauchsschwelle von 1,5 GWh pro Jahr im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung.
Betriebe mit einem Jahresgasverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh, die die registrierende Lastgangmessung (RLM) nutzen, müssen ihrem Lieferanten bis Ende Dezember 2022 eine Mitteilung in Textform zukommen lassen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember 2022 nach dem EWSG erfüllen.