
Elektronische KassensystemeMeldefrist endet am 31. Juli
Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden. Ausnahme: Bei Außerbetriebnahme der Kasse vor dem 1. Juli 2025 entfällt die Meldepflicht.
Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf gemeldet werden.
Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmer – einschließlich Kleinunternehmer –, die elektronische Registrierkassen verwenden. Auch gemietete und geleaste Kassensysteme werden behandelt wie gekaufte Systeme und müssen ebenfalls angemeldet werden.
Die Informationen müssen an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über »Mein Elster« und die ERiC-Schnittstelle, alternativ kann eine XML-Datei hochgeladen werden.