Unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Jobs Schlagwort(e): erwachsen, afrikanisch, asiatin, hintergrund, business, geschaeftsleute, geschaeftsfrauen, gluecklich, kummet, dorf, verschieden, divers, diversity, arzt, ingenieur, ethnisch, ethnicity, sachkenntnis, expressing, full-length, global, gruppe, gluecksgefuehl, international, freisteller, jobs, manual, mature, maenner, multi-ethnic, beruf, occupations, menschen, positivity, professionell, vorgesetzt, laecheln, stehend, student, chirurg, zweisamkeit, einigkeit, variation, verschiedenartig, weiss, frauen, arbeiter, arbeiter, jung
PantherMedia / Rawpixel
Unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Jobs

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert das Qualifizierungschancengesetz seit dem 1. Januar 2019 die Weiterbildungsmöglichkeiten.Mit Förderung: Mitarbeiter zu Fachkräften qualifizieren

Heute schon für Morgen aufstellen! Fachkräfte im Betrieb qualifizieren

Der Arbeitsmarkt unterliegt einem beständigen Wandel, etwa durch fortschreitende globale Vernetzung und die Erfindung neuer Technologien. In diesem Jahrzehnt ist es vor allem der digitale Strukturwandel, der die Art zu arbeiten, das heißt die Anforderungen der Arbeitsplätze, verändern wird.

Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch neue (digitale) Technologien ersetzbar werden können, benötigen während ihres Arbeitslebens daher zunehmend ein „Update“ ihrer Kenntnisse, um auch in Zukunft beruflich bestehen zu können beziehungsweise weiter zu kommen.

Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und auch jene, die eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem bereits jetzt Fachkräftemangel besteht - verbessert das Qualifizierungschancengesetz seit dem 1. Januar 2019 die Weiterbildungsmöglichkeiten. Es werden die bisherigen Regelungen zur "WeGebAUFörderung“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) ausgeweitet.

Unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erhalten diese Arbeitskräfte grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung. Betriebe können sich die Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern lassen. Jeweils abhängig von der Betriebsgröße können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und, wenn sie ihre Arbeitskräfte während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freistellen, zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent übernommen werden.

Die Qualifizierungsmöglichkeiten reichen von Teil- und Anpassungsweiterbildungen (z.B. IT-Kurse, Schulungen im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich, Angebote in Pflegeberufen, im Tourismus etc.) bis hin zum Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. 

Unternehmen, die sich für eine Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen interessieren, wenden sich direkt an die Agentur für Arbeit. Für Westmecklenburg ist Elke Grube die Ansprechpartnerin, Tel. Nr.: 0385 450-1517 bzw. E-Mail: Elke.Grube@arbeitsagentur.de. Sie können sich auch an ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. an die Service-Rufnummer des Westmecklenburger Arbeitgeber-Services (0800 4 5555 20) wenden.