
HeizungsgesetzNach Koalitionseinigung: Bundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung
Aktueller Stand 7. Juli 2023:
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht mehr in dieser Woche durch den Bundestag gehen. Dies folgt auf einen Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann. Er hatte moniert, dass die Beratungszeit der Parlamentarier für das Gesetz zu kurz sei. Das Gesetz müsse mindestens 14 Tage vor der Abstimmung dem Bundestag in schriftlicher Form vorliegen. Inzwischen wurde bekannt, dass das Gesetzt erst nach der Sommerpause im September im Bundestag beraten werden wird.
Zuvor hatte die Koalition im Bund beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) die letzten offenen Punkte geklärt. Diese sollten in den Gesetzesentwurf eingearbeitet und Anfang Juli beschlossen werden. Darauf hatten sich die Regierungsparteien geeinigt.
Bei Anschaffung einer klimafreundlicheren Heizung will der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten übernehmen. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Details im Gebäudeenergiegesetz verständigt. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.
Die Vertreter der Fraktionen wiesen wie in den Leitplanken schon vereinbart außerdem darauf hin, dass im Mittelpunkt der Einigung eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung stehe. Sie müsse für große Kommunen spätestens 2026 und für kleinere Kommunen 2028 vorliegen. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann.
Die Einigung im Detail:
Modernisierungsumlage
Die Ampel hat sich darauf geeinigt, dass die Modernisierungsumlage auf zehn Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren.
Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben und davon sollen dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse. Mieterhöhungen sollen dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Förderung
Die staatliche Förderung soll unter bestimmten Voraussetzungen maximal 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung umfassen. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant.
Was passiert mit den Gasheizungen?
Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Gasheizungen sollen aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen" (Biogas oder Wasserstoff) betrieben werden. Dieser Anteil soll 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent steigen.
Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
Für den Einsatz von Wasserstoff müssen Netze umgebaut werden. Es soll verpflichtende Vereinbarungen zwischen Kommune und Gasnetzbetreiber mit Zwischenzielen geben. Eine wichtige Rolle soll die Bundesnetzagentur spielen. Welche Rolle "grüner" Wasserstoff in Zukunft im Wärmebereich spielt, ist auch aus Kostengründen offen. Dazu kommt, das große Mengen bei der Umstellung der Industrieproduktion benötigt werden.
Beratungspflicht
Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf soll bis Ende der Woche angepasst werden. Am kommenden Montag soll es im Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Das Gesetz könnte dann bis zum 7. Juli 2023 verabschiedet werden.
Das Gesetz muss auch den Bundesrat passieren. Dieser muss aber formal nicht zustimmen – der Einfluss der Länder ist damit vergleichsweise gering. Ob es das Gesetz noch vor der Sommerpause durch die Länderkammer schafft, ist offen.
Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung