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KfW-KrediteNeue Förderangebote für Digitalisierung und Innovationen

Seit dem 1. Juli bietet die KfW neue ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation an. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen sollen profitieren.

Mit den neuen Programmen „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“ wollen das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die KfW das Förderangebot für Unternehmen ausweiten. Die Förderung wird aus KfW-Mitteln getragen, die aus dem ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program) für die Mittelstandsförderung in das KfW-Eigenkapital eingebracht wurden.

Beide Förderkredite wollen Unternehmen eine vielseitige und niedrigschwellige Finanzierungsoption bieten. Vorteile sind eine höhere Förderung für Zukunftstechnologien und die Aufhebung des Mindestkreditbetrags. Letzteres eröffnet insbesondere kleineren Betrieben die Möglichkeit, in Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu investieren.

Die Digitalitisierungsförderung ist in drei Stufen unterteilt und richtet sich nach dem Digitalisierungsgrad des Projekts:

  • Die neu eingeführte Stufe Basisförderung richtet sich gezielt an kleinere Unternehmen, die einfache Digitalisierungsmaßnahmen oder Produkt- oder Prozessinnovationen umsetzen wollen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Die LevelUp-Förderung gilt für anspruchsvollere Projekte mit einem höheren Digitalisierungs- oder Innovationsgrad.
  • Die HighEnd-Förderung steht für zukunftsweisende Vorhaben – beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz – oder für große Projekte zur Verfügung. Diese werden im Verhältnis zum Jahresumsatz gemessen. In beiden Stufen können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben beantragt werden.

Bei der Förderung für Innovationen gibt es ebenfalls die drei Stufen Basis, LevelUp und HighEnd.

Ein weiteres neues Angebot ist der „KfW Digitalisierungs-Check“. Dieser soll Unternehmen dabei helfen, ihren Digitalisierungsstand zu bewerten und so gezielt Maßnahmen abzuleiten. Für die Basisförderung ist der Check verpflichtend.

Die Antragsstellung erfolgt zusammen mit dem Kredit oder innerhalb von drei Monaten danach bei der Hausbank. 

Die neuen Programme ersetzen die bisherigen Produkte „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ sowie „ERP-Mezzanine für Innovation“. Sie stehen Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Einzelunternehmen sowie Mittelständlern mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro offen. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland.

Weitere Informationen: Internetseiten der KfW-Bank