
Junge Unternehmen können jetzt eine neue Pauschalförderung des Landes für Messeauftritte nutzen.Neue Messeförderung in M-V
Am 5. November 2019 wurde im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern die neue Messerichtlinie veröffentlicht. Die wesentliche Neuerung richtet sich an Startup-Unternehmen.
Junge Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe nicht älter als 5 Jahre sind, können eine Pauschalförderung für Messeteilnahmen in Höhe von 2.000,00 EUR erhalten. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung. Die Pauschale kann für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Messeteilnahme stehen, eingesetzt werden, z.B. für das Anmieten der Standfläche, für Standbau oder auch für Reisekosten.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Diese Neuregelung für Startup-Unternehmen soll insbesondere junge Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützten, um die finanzielle Hürde einer Messeteilnahme meistern zu können.
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