
KinderkrankengeldNeuregelung ab 2024
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen in Unternehmen beschäftigte Eltern ab dem Jahr 2024 jeweils 15 Tage bei ihren kranken Kindern zu Hause bleiben können. Eltern könnten demnach 15, Alleinerziehende 30 Tage in Anspruch nehmen. Bei notwendiger stationärer Behandlung des Kindes soll der Anspruch unbegrenzt gelten. Für diese Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Kinderkrankengeld. Die Regelung soll für die Jahre 2024 und 2025 gelten.
Während der Cornoa-Zeit wurde das Kinderkrankengeld für 30 Tage bezahlt. Diese Sonderregelung läuft jedoch zum Jahresende 2023 aus.
Vor der Pandemie gab es lediglich 10 Krankentage pro Elternteil. Die Kinderkrankengeld-Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren. Die Krankenkassen bezahlen in der Regel 90 Prozent des Nettolohns. Für einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus können Eltern für diese Zeit unbefristet Krankentagegeld beantragen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft treten kann.