Photovoltaik nur vom Profi
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Pressemitteilung vom 24.06.2026Photovoltaik nur vom Profi
Oberlandesgericht Koblenz bestätigt: Installation von Photovoltaikanlagen setzt Eintragung in die Handwerksrolle voraus
Die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg sehen sich durch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigt, wonach Werbung für ein Photovoltaik-Komplettangebot unzulässig ist, wenn der Anbieter nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Das Urteil stärkt die Bedeutung der Handwerksrolle, der Meisterqualifikation sowie handwerksrechtlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die vom OLG getroffene Entscheidung betrifft sowohl die Elektrohandwerke als auch das Dachdeckerhandwerk.
Unternehmen, die eine Photovoltaikanlage planen, installieren, in Betrieb nehmen oder warten, übernehmen Verantwortung für Sicherheit, Qualität, Funktionalität und Langlebigkeit. Genau dafür stehen die in den Handwerkskammern eingetragenen Handwerksbetriebe. Mit dem Urteil werden der Schutz der Verbraucher und der faire Wettbewerb gestärkt. Zugleich bekräftigt das Urteil die Notwendigkeit der Meisterqualifikation im Handwerk, denn das Dachdecker- und das Elektrohandwerk gehören zu den zulassungspflichtigen Gewerken. Die Montage von Photovoltaikanlagen greift in die Dachkonstruktion ein und betrifft damit den Kernbereich des Dachdeckerhandwerks. Die Planung, Installation und Inbetriebnahme der Stromtechnik gehören zum Fachbereich des Elektrotechnikerhandwerks.
Für Kunden ist das noch nicht rechtskräftige Urteil bereits jetzt ein wichtiges Signal: Wer in Photovoltaik investiert, sollte auf eingetragene Fachbetriebe setzen. Sie beraten kompetent, prüfen die technischen Voraussetzungen, sorgen für eine fachgerechte Ausführung und stehen auch nach der Installation als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Handwerkskammern empfehlen Verbrauchern, vor der Auftragsvergabe bei den Handwerkskammern anzufragen, ob ein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist.