
Geldwäsche
Was bedeutet Geldwäsche und für wen sind die Normen des Geldwäschegesetzes (kurz GWG) verbindlich?Praxisseminar Geldwäschegesetz
Was bedeutet Geldwäsche?
Unter dem Vorgang der Geldwäsche wird die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen verstanden, die im Sinne der „Wäsche“ in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt werden.
Auf Landesebene ist das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung der Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor und prüft damit die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen der verpflichteten Unternehmen.
Für wen sind die Normen des Geldwäschegesetzes (kurz GWG) verbindlich?
Zum Kreis der Verpflichteten gehören gemäß § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz gewerbliche Versicherungsunternehmen, Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister und Finanzunternehmen sowie Versicherungsvermittler. Von ihnen werden nicht nur bestimmte Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden, sondern auch die Ergreifung interner Sicherungsmaßnahmen verlangt.
Die Anforderungen zur Geldwäscheprävention wie auch die Kontrollen zur Umsetzung der Vorschriften des GWG durch die Aufsichtsbehörde nehmen zu. Verstöße können für den Unternehmer Straf-, Bußgeld- und Haftungstatbestände darstellen.
Seminarinhalte:
• Das Geldwäschegesetz und aktuelle Reformen
• Unternehmen im Nichtfinanzsektor – wer fällt unter die Definition?
• Welche Pflichten und Dokumentationen sind vom Unternehmer zu erfüllen?
• Die Verdachtsmeldung – wie gehe ich damit um?
• Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten
• Kurz umrissen – Haftungsrisiken, gewerberechtliche und strafrechtliche Sanktionen
• Praxistipps
Ihr Nutzen durch die Teilnahme an diesem Seminar:
• Kennenlernen der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten
• Identifizierung von angemessenen internen Sicherungssystemen und Möglichkeiten der Ausgestaltung
• Tipps zur Prüfung der Zuverlässigkeit Ihrer Mitarbeiter
• Tipps zur Unterrichtung Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Art, Umfang, Ausgestaltung und Wiederholungshäufigkeit
• Vermeidung von Bußgeldverfahren und Haftungsrisiken
Dauer: 6 Unterrichtsstunden inkl. Abschlusstest
Kosten: 179,00 Euro (inkl. Arbeitsskript, Zertifikat, Erfrischungen und Kaffepause)
Jede/r weitere Mitarbeiter/in aus dem selben Unternehmen erhält 10% Nachlass auf die Seminargebühr.
Information und Anmeldung
Lehrgangsort
Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin
Werkstraße 600
19061 Schwerin
(Weitere Orte auf Anfrage)
Weitere Informationen:
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
– Geldwäscheprävention –
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
E-Mail: geldwaeschepraevention@wm.mv-regierung.de
Stand 01.10.2016. Änderungen vorbehalten.