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argum / Falk Heller

Strompool von Handwerkskammer und StadtwerkenPreisvorteile bei Strom für Handwerksbetriebe

Mit dem Ziel, die Strompreise zukünftig noch transparenter und marktnäher zu gestalten, haben die Stadtwerke Schwerin mit der Handwerkskammer neue Konditionen für den bereits seit dem Jahr 2000 bestehenden Rahmenvertrag vereinbart. Betriebe können unabhängig von der Region die Konditionen dieses Strom-Rahmenvertrags im gesamten Kammerbezirk nutzen.

Für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2024, also für volle drei Jahre garantieren die Stadtwerke Schwerin einen festen Lieferpreis für Strom, den sich nur die Kammermitglieder ab sofort sichern können. Alle nicht von den Stadtwerken beeinflussbaren Preiskomponenten, wie zum Beispiel die Netznutzungsentgelte, gesetzliche Umlagen und Steuern werden zuzüglich abgerechnet. Die Umstellung auf den Lieferpreis hat für die Kammermitglieder viele Vorteile:

  • Mehr Transparenz: Alle nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie z. B. Netzentgelte und Umlagen, werden 1:1 weitergegeben und nachvollziehbar auf der Rechnung dargestellt.
  • Keine Risikoaufschläge: Mit der neuen Verfahrensweise entfallen jegliche Risikoaufschläge. So bleiben Stromkosten so niedrig wie möglich.
  • Mehr Fairness: Jedes Mitglied des Rahmenvertrages zahlt genau die Netzentgelte, die im jeweiligen Netzgebiet für den Verbrauch anfallen.

So entwickelt sich der Strompreis ab dem 1.1.2022

Die Strompreise an den Beschaffungsmärkten haben sich in den vergangenen Monaten nahezu verdreifacht. Dadurch steigt der reine Stromlieferpreis ab dem 1. Januar 2022 an. Einen Teil des Anstieges kompensiert jedoch die sinkende EEG-Umlage. Diese verringert sich ab dem 1.1.2022 von 6,500 auf 3,723 Cent/kWh netto. Ein weiterer Faktor, der die Strompreise beeinflusst, sind die Netzentgelte. Diese verändern sich wie in jedem Jahr zum Jahresbeginn und variieren je nach Netzgebiet.

Zum Download: Infoflyer zum Strompool

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer:

Neubüser, Christina

Christina Neubüser

Technische Beratung

Tel. 0385 7417 - 153

Mobil 0151 72006407

c.neubueser--at--hwk-schwerin.de