Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern des Landes MV fordern Klagerecht gegen unrechtmäßige wirtschaftliche Betätigung der KommunenPressemitteilung vom 11.03.2011

Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, 11. März 2011. Die Lösung kommunaler Haushaltsprobleme muss über eine konsequente Konsolidie-rung auf der Ausgabenseite erfolgen und nicht durch ein Mehr an „Staats-wirtschaft". Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern des Landes MV begrüßen daher ausdrücklich die von der Landesregierung beschlossene Verpflichtung für Kommunen, bei der Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk im Rahmen einer Abwägung prüfen zu müssen. Am 1. März hatte das Kabinett den Entwurf einer Änderung der Kommunalverfassung beschlossen, der nunmehr in den Landtag zur Beratung eingebracht wird.

Nach Auffassung der IHKs und der HWKs greift der aktuelle Entwurf der Landesregierung jedoch zu kurz.

Bisher haben die von rechtswidriger kommunaler Tätigkeit betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit, sich dagegen gerichtlich zu wehren. Daher fordern die IHKs und HWKs schon seit langem den Rechtsschutz in diesen Fällen zu verbessern. Hierfür sollte ein eigenständiges Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten geschaffen werden, in dem die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung überprüft werden kann. Nach den schon gegenwärtig geltenden Regelungen der Kommunalverfassung MV dürfen sich Kommunen nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn diese Betätigung durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Kommunen die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Unternehmen der Privatwirt-schaft ausführen können.

Zudem fordern die IHKs und HWKs eine gesetzlich verankerte Möglichkeit, noch vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung durch die Kommunen eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf die regionale Privatwirtschaft abgeben zu können. Die Stellungnahme ist der Gemeinde-vertretung zur Kenntnis zu gegeben und bei der Abwägung und Entschei-dungsfindung zu berücksichtigen. Dies führt nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand und wird zum Beispiel in zahlreichen Fördervorhaben der gewerblichen Wirtschaft erfolgreich praktiziert.

Die Wirtschaftskammern geben zudem zu bedenken, dass die Kommunen nicht denjenigen Unternehmen Konkurrenz machen dürfen, die die Kom-munen über ihre Gewerbesteuer maßgeblich finanzieren. Durch steuerliche Vorteile, Quersubventionierungen und Kontakte in die Politik verfügen kommunale Unternehmen häufig über Vorteile, die einen fairen Wettbewerb gegenüber privaten Unternehmen nicht zulassen. Die IHKs und HWKs fordern daher ein verschärftes Subsidiaritätsprinzip in die Kommunalverfas-sung MV aufzunehmen. Gemeinden dürfen sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn sie die Aufgabe besser und wirtschaftlicher als Privatunter-nehmen ausführen können.