Vorfälligkeit muss zurückgenommen werdenPressemitteilung vom 16.04.2013

Resolution der ostdeutschen Kammerpräsidenten zur Klausurtagung in Schwerin

In der Handwerkskammer Schwerin haben sich am 15. und 16. April die 14 Präsidenten der Handwerkskammern in Ostdeutschland zur Klausurtagung getroffen. Dabei wurde eine gemeinsame Resolution verabschiedet, in der die Präsidenten noch vor der Bundestagwahl die Rücknahme der vorgezogenen Zahlungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge fordern.

Zum 1.1.2006 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages die sogenannte Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats müssen Arbeitgeber seitdem die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. „Bis heute sorgt dies für einen enormen bürokratischen Mehraufwand und Liquiditätsprobleme bei kleineren und mittleren Handwerksbetrieben" sagt Peter Günther, Präsident der Handwerkskammer Schwerin.

Die Erfahrungen der Handwerksbetriebe hätten gezeigt, dass die Regelung zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neben Liquiditätsverlusten auch einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringe. Einerseits fehlten dem Handwerk Mittel für laufende Zahlungsverpflichtungen. „Zudem müssen wir Arbeitgeber die Lohnkosten zahlen, wenn die tatsächliche Höhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch gar nicht bekannt ist" so Günther weiter. Im Folgemonat müssten die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden.

Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern in ihrer Resolution eine praktikable Regelung, bei der der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in 12 Tranchen im Jahr zu entrichten ist. Die Sozialversicherungsträger würden dabei keine Beitragseinnahmen verlieren, sondern diese dann erhalten, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat.

Der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung als Grund für die damalige Einführung der Vorfälligkeit ist inzwischen mehr als behoben, denn 2012 betrug der Überschuss der Sozialversicherung 15,8 Mrd. €. Bei der Einführung der Vorfälligkeitspflicht hatte sich die CDU zu Recht gegen diese mittelstandsfeindliche Regelung ausgesprochen und angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen, wenn sie in der Regierungsverantwortung ist. Die Präsidenten der ostdeutschen Handwerkskammern fordern die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder daher auf, die Vorfälligkeit noch in der laufenden Legislaturperiode rückgängig zu machen. „Angesichts der gut gepolsterten Sozialkassen ist es ein Gebot der Stunde, die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die Unternehmen dadurch spürbar zu entlasten", so Peter Günther.