Kleinere Bauvorlagen auch vom Handwerksmeister Pressemitteilung vom 22.05.2015

Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern und des Bauverbands Mecklenburg-Vorpommern:

Gestern wurden die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern und der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags zur geplanten Novelle der Landesbauordnung angehört. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, dass neben Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren auch Handwerksmeister der Gewerke Maurer, Zimmerer und Metallbauer zur Erstellung von kleineren Bauvorlagen berechtigt sein sollen. Diese sollen auf Ein- und Zweifamilienhäuser von maximal 250 qm2 beschränkt sein.

„Wenn der Gesetzesentwurf Realität wird, haben Bauwillige für solche Vorhaben die Möglichkeit, Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand zu beziehen“, erläutert Edgar Hummelsheim, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern die Vorteile der neuen Gesetzgebung. „Damit würde die regionale Angebotssituation für Verbraucher erheblich verbessert, die damit eine Alternative zu Bauträgern hätten“, ergänzt Jörg Schnell, Hauptgeschäftsführer des Bauverbands.

Aus Sicht des Handwerks ist die Einführung dieser „kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Handwerksmeister längst überfällig, das sie in acht Bundesländern, darunter den angrenzenden Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen längst gängige und bewährte Praxis ist und weitere Bundesländer die Einführung planen. Die Handwerksmeister in Mecklenburg-Vorpommern dürften im Vergleich zu den dort ansässigen Kollegen nicht schlechter gestellt sein.

Durch ihre bundesweit einheitliche Meisterausbildung sind die Handwerksmeister der drei Gewerke nicht nur für die Bauausführung, sondern auch für die Entwurfsplanung qualifiziert. Darüber hinaus beinhaltet die im Gesetzesentwurf vorgesehene Berechtigung die Verpflichtung zur Weiterbildung und zum Versicherungsschutz zugunsten der Auftraggeber. In den drei Gewerken sind landesweit rund 1.000 Handwerksmeister tätig.