Gemeinsame PI von Handwerkskammer, IHK und Bürgschaftsbank.Pressemitteilung vom 28.11. 2012

Größere Chancen für kleinere Unternehmen Lukrative Aufträge durch Zusammenschluss

Am Abend des 27.11. stellten Vertreter der Schweriner Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer sowie der Bürgschaftsbank und der Auftragsberatungsstelle des Landes Möglichkeiten vor, wie auch kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb um größere Aufträge konkurrenzfähig werden. Anlässlich des fortschreitenden Bauvorhabens von Nestlé am Rand Schwerins luden sie Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes zu einem Informationsabend ein.

Mit dem Bau des neuen Kaffeekapselwerkes durch Nestlé sind landesweit große Hoffnungen verbunden. Die Absicht des Unternehmens, Aufträge zur Bauausführung nach Möglichkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu belassen, kann der hiesigen Wirtschaft einen positiven Schwung verschaffen. Die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST) arbeitet bei der Auftragsvergabe eng mit Nestlé zusammen. Die Ausschreibungen und Auftragslose leitet das die Nestlé AG an die ABST weiter. Dort werden sie mit den gelisteten Unternehmen abgeglichen, präqualifizierte Betriebe selektiert und durch Benennungen der Kammern in Mecklenburg-Vorpommern ergänzt. Alle für ein Auftragslos in Frage kommenden und interessierten Unternehmen werden von der ABST gesammelt Nestlé vorgelegt. Der Lebensmittelhersteller wiederum fordert alle benannten Betriebe zur Abgabe eines Angebotes auf. „Dieses mit der Nestlé AG abgestimmte Vorgehen bietet den Unternehmen unseres Landes eine einmalige Chance, an lukrative Aufträge zu kommen. Allerdings können kleinere Unternehmen bei Losgrößen von sieben bis zehn Millionen Euro kaum mithalten", sagte Klaus Uwe Scheifler, Geschäftsbereichsleiter Starthilfe und Unternehmensförderung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin und Vorstandsvorsitzender der ABST.

Wie kleinere Betriebe dennoch an einen der begehrten Aufträge gelangen, erklärte Edwin Ulff, Leiter der Abteilung Recht in der Handwerkskammer Schwerin. „Durch die Bildung von Bietergemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften nach Auftragserteilung erhöhen sich die Chancen erheblich, da hier Kernkompetenzen gebündelt werden können", so Ulff. Für Projekte wie das Nestlé-Werk eignen sich Los bezogene Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) besonders. Sie sind unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten einfacher konstruiert als klassische ARGEN. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Verantwortlichkeit für die Auftragsausführung bei den einzelnen Gesellschaftern der ARGE bleibt, die als Subunternehmer von der Los-ARGE beauftragt werden. Gegenüber dem Auftraggeber tritt die Los-ARGE jedoch geschlossen auf, was für viele Bauherren in Vermeidung vieler einzelner Ansprechpartner entscheidend ist. Das gilt auch im Fall von Nestlé, sodass hier die ansonsten gleichberechtigten ARGE-Mitglieder einen offiziellen Vertreter wählen müssen. Da die kooperierenden Unternehmen in der Auftragsausführung selbstständig agieren, ist zugleich die Frage der Gewinnverteilung eindeutig geregelt. Die Abrechnung der Subunternehmer erfolgt gegenüber der ARGE, welche sie wiederum gegenüber dem Bauherrn geltend macht.

Verlangt der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft wie auch die Nestlé AG, können Los-ARGEN aus kleineren Unternehmen ebenfalls mithalten. In Zusammenarbeit mit Bund und Land hebt die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) zum 1. Januar 2013 die Grenze der verbürgbaren Kredite auf 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen an. Bei einer Los-ARGE aus beispielsweise drei Mitgliedsbetrieben summiert sich der abgesicherte Kreditrahmen entsprechend auf. Fragen die jeweiligen Hausbanken der einzelnen Subunternehmen eine Ausfallbürgschaft als Sicherheitenersatz nach, übernimmt die BMV die Koordination und erstellt unter Wahrung des Bankgeheimnisses einen Gemeinschaftsbeschluss. „Jeder Betrieb kann so aktuell bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs gegenüber der Hausbank absichern", erklärte BMV-Berater Michael Meis den Zuhörern.

Ergebnis des Informationsabends: Kleine und mittlere Unternehmen haben durch Zusammenschluss in einer ARGE durchaus gute Chancen, bei der Auftragsvergabe erfolgreich abzuscheiden. Die Vorteile liegen insbesondere in der Bündelung von Know-how und dem Angebot von Leistungen aus einer Hand gegenüber dem Auftraggeber. Eine umfassende Beratung im Vorfeld sei jedoch angeraten, wie die Redner betonten. Ansprechpartner stehen sowohl bei der ABST, den Kammern und der Bürgschaftsbank zur Verfügung.