
Berufsausbildungsbeihilfe und Aufstiegs-BaföGSätze sollen steigen
Der Bundestag hat am 13. Juni 2024 das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz wirkt sich auf die Unterhaltsförderung der nach AFBG geförderten Fortzubildenden und der nach SGB III geförderten Auszubildenden aus. Das Inkrafttreten des Gesetzes setzt formal noch die Billigung des Bundesrates voraus.
Berufsausbildungsbeihilfe steigt zum neuen Lehrjahr
Im Regelungsbereich der Einstiegsqualifizierung wird der Vergütungszuschuss von 262 auf 276 Euro (+5,3%) angehoben.
Im Regelungsbereich der Berufsausbildungsbeihilfe werden der monatliche Bedarfssatz für auswärtig untergebrachte Auszubildende von 109 auf 115 Euro (+5,5%), die Pauschale für die Kosten der Arbeitsbekleidung von 15 auf 16 Euro (+6,7%) sowie die Einkommens-Freibeträge um rund 5,7% erhöht.
Im Regelungsbereich des Ausbildungsgeldes wird der monatliche Bedarfssatz für auswärtig untergebrachte Auszubildende von 126 auf 133 Euro (+5,6%) erhöht.
Diese Änderungen sollen zum 1. August 2024 in Kraft treten.
Mehr Geld für Aufstiegs-Bafög
Bei der Förderung der Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-Bafög) soll der monatliche Bedarfssatz um rund fünf Prozent auf 442 Euro steigen. Die Wohnkostenpauschale wird von bisher 360 Euro auf 380 Euro angehoben. Die Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen steigen, für die Krankenversicherung gesetzlich Versicherter zum Beispiel von 94 auf 102 Euro (+8,5%), die Einkommensgrenzen für die Darlehensrückzahlung sowie für die Stundung von Darlehensrate und Zinsen steigen um rund 5,5 Prozent und die Einkommens-Freibeträge erhöhen sich um rund 5,6 Prozent.
Diese Änderungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.