
Öffentliche Bauleistungen des BundesSonderregelung zu Stoffpreisgleitklauseln verlängert
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs bestehen weiterhin Lieferengpässe und es kommt zu Preissteigerungen für wichtige Baumaterialien. Für Bauverträge des Bundes und den Verkehrswegebau verlängern das Bundesbau- und das Bundesverkehrsministerium deshalb die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren. Die Sonderregelungen gelten nun bis zum 30. Juni 2023.
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