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Boris Zerwann

Folgen des Krieges in der UkraineSteuerliche Erleichterungen

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht.

Der ZDH hatte bereits seit geraumer Zeit um steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit den Folgen des Krieges in der Ukraine geworben. Diese Forderungen sind nun vom BMF in seinem Anwendungsschreiben vom 5. Oktober 2022 aufgegriffen worden. Zuvor hatten bereits die Länderfinanzministerien von Niedersachsen und Hessen entsprechende Erleichterungen in Aussicht gestellt.

Insbesondere wird darüber informiert, dass
• Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,
• Anträge auf Stundung oder Erlass fälliger Steuern sowie
• Anträge auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen

durch die Finanzämter mit Augenmaß beschieden werden und dabei der bestehende Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft wird. Ferner soll über die eingehenden Anträge zügig entschieden werden.

Grundsätzlich können Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Anträge auf Stundung oder Erlass fälliger Steuern jederzeit gestellt werden, soweit die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Gleiches gilt für die Anträge auf Vollstreckungserleichterungen und den Erlass von Säumniszuschlägen.

Für die entsprechenden Antragstellungen ist die Einbindung des Steuerberaters zu empfehlen. Je nachdem wie stark das Unternehmen von den Auswirkungen des Ukrainekrieges und der erhöhten Energiekosten betroffen ist, kommen auch Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer des dritten Quartals 2022 in Betracht.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten des ZDH zu finden.