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Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es die Möglichkeit zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Musteranschreiben finden Sie hier.Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wenn Unternehmen von Lockdown-Maßnahmen betroffen sind, sollten sie sich bei der zuständigen Krankenkasse über die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen informieren, um dem Unternehmen in einer existenzbedrohlichen Lage finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen.

Anträge müssen an alle Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiter versichert sind. Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat gestellt werden. Gerne können Sie dazu die unten zum Download angebotenen Musterschreiben (pdf oder Word) verwenden.

Der Antrag auf eine Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen ist an die jeweilige Berufsgenossenschaft zu stellen.