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Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet am 10. Juli, ergänzt durch eine zusätzliche Unterstützung des Landes.Neue Überbrückungshilfe startet am 10. Juli

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen hat der Bund als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets die Auflage eines Programms für Überbrückungshilfen mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro beschlossen. Es richtet sich an Unternehmen, die weiterhin von einem erheblichen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Die Umsetzung erfolgt über die Länder. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesprogramm durch eine länderspezifische Unterstützung angereichert. 

Bundesprogramm startet am 10. Juli 2020

Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Voraussetzung ist, dass in den Monaten Juni bis August 2020 der coronabedingte Umsatzausfall 40, 50 beziehungsweise 80 Prozent betragen muss. Die Förderung wird auf die folgenden Maximalbeträge pro Monat gedeckelt:

  • Im Regelfall 3.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 9.000 Euro
  • Im Regelfall 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 15.000 Euro
  • ansonsten 50.000 Euro, insgesamt somit maximal 150.000 Euro.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Hierzu gehören insbesondere Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und die Kosten für den Steuerberater im Zusammenhang mit der Antragstellung. Alle weiteren Personalaufwendungen (mit Ausnahme der Kosten für Auszubildende) werden allerdings nur pauschal mit einem Aufschlag auf die Fixkosten in Höhe von 10 Prozent berücksichtigt.

Der Unternehmerlohn beziehungsweise Kosten des privaten Lebensunterhalts gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Am 10. Juli fällt der Startschuss für die Antragstellung: Dann kann bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf der zentralen Plattform des Bundes mit der Antragstellung für die Unternehmen begonnen werden. Die Anträge können ohne Einschränkung auch noch bis Ende August rückwirkend gestellt werden. 

Das Verfahren läuft digital:

Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registriert sich auf der Bundesplattform ab dem 08.07.2020. Nach Erhalt einer PIN-Nummer kann der Antrag auf der Bundesplattform gestellt werden – dieser landet digital beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Dort erfolgt die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung.  

M-V unterstützt Unternehmen zusätzlich bei anfallenden Personalkosten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, für die Mitarbeiter, die ihren Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben, in der Höhe von monatlich

  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 bis unter 50 Prozent.

Dabei werden die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit sind, anteilig berücksichtigt. Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer beim Landesförderinstitut (LFI). Auch die Bewilligung und Auszahlung läuft integriert in den Überbrückungshilfe-Prozess. 

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Informationen zur Überbrückungshilfe einschließlich ergänzender Landeskomponente unter www.lfi-mv.de.